-
-
-
-
-
#3 Ich finds super. Ebay ist eine Auktionsplattform und keine Kleinanzeigenteil.
Stell dir vor, ich möchte eine Vase versteigern und gebe sie zur Auktion in ein Auktionshaus. Und der Auktionator sagt dann wer bietet 40 Euro.... und die Leute geben Gebote. Und dann sagt er "zum ersten"... "zum zweiten" ... und dann marschiere ich rein und nimm die Vase vom Tisch und marschier raus und verkauf sie auf der Straße für 100 Euro. Das geht doch nicht. Das würde keiner machen.
-
#4 Ja, nur müßte das dann für JEGLICHE Art von Auktion gelten und nicht nur für Autos... ich verstehe das in dem Artikel jedenfalls so, das es nur für Autos gelten soll.
Und wenn schon, würde ich bei dem oben genannten Fall von dem Schadenersatz nicht 1,-Euro abziehen, sondern was der Bieter als Maximalgebot gesetzt hat, denn schließlich war er ja bereit dieses zu zahlen, dann sollte das meiner Meinung nach auch vom Schadenersatz abgezogen werden.Aber wie gesagt... ein Richter hat entschieden. Ab sofort lege ich auf jede Auktion die ich finde 1,-Euro
...ausser bei Getriebesand oder Kolbenrückholfeder oder so
Gruß Schrauber.
-
-
#5 Das verstehst du nicht richtig.
Ein Kaufvertrag läuft normalerweise so ab. Zwei übereinstimmende Willenserklärung. Angebot und Annahme. Du schreibst "Ich verkaufe meinen Kadett für 1000 Euro. Wer will ihn haben". Bis dahin, ist es "die Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung an einen unbestimmten Personenkreis". Das heißt wenn ich dann sage "ich will ihn haben für 1000 Euro" musst du ihn mir noch nicht verkaufen. Erst wenn du sagst "ja ich verkaufe ihn dir für 1000 Euro" und ich sage "ich nehme ihn für 1000 Euro" ist das ein abgeschlossener Kaufvertrag. Du bist verpflichtet mir den Wagen zu verkaufen und ich bin verpflichtet, dir dafür 1000 Euro zu geben. Bei der Auktion läuft das anders. Da sagst du "ich verkaufe meinen Kadett schon ab einen Euro, wer am meisten bietet, der bekommt ihn für den Preis". Bis dahin ist wieder nichts passiert. Gebe ich nun ein Gebot ein bei Ebay für 555 Euro, so gilt das Gebot 1 Euro. Wenn keiner mehr bietet, ist das der Preis. Die Willenserklärung, dass ich das Auto haben will ist da und die von dir, dass du mir das Auto für den höchsten Gebotbetrag verkaufst. Das ich bereit gewesen wäre, bis zu 555 Euro zu zahlen ist nicht wichtig. Wenn du sagst, komm zu mir und kauf den Kadett, wir handeln den Preis aus, dann ist es nur wichtig, wieviel ausgemacht wird und nicht, was ich im Geldbeutel gehabt hätte.
Der Schadensersatz ist der Geldbetrag, den ich brauche, aufgrund der "verhunzten" Auktion, mir anderweitig ein "gleichwertiges Produkt von gleicher Qualität und Güte" zu besorgen. Soll heißen, was ich berappen muß um anderswo ein gleichwertiges Auto zu finden. Abzüglich den einen Euro, den den hab "ich" ja nie bezahlen müssen, da nix draus geworden ist. Dahingehend ist mir ja kein Schaden entstanden.
Nur ist es bei anderen Artikel um sehr viel schwieriger, den Wert festzustellen, da es meist Einzelstücke sind oder dafür quasi kein Marktpreis ermittelbar ist.
Gäbe es zum Beispiel nur zwei Kadett auf dieser Welt. Einer ist deiner und die Auktion ist verhunzt und der andere steht in Australien und der Verkäufer will 500.000 Euro dafür, so wäre wohl der Schadensersatz 499.999 Euro.
Das Urteil ist meines Erachtens für sämtliche anderen Auktionen bei Ebay gleichbedeutend. Ob Auto oder Haus oder Hamsterkäfig ist völlig egal. Es ist immer die gleiche Sache.
-
#6 Fachbegriff für die "Einladung zum Angebot" ist die Invitatio ad offerendum. Die findet bei der Auktion nicht statt und daher besteht ab Gebotsabgabe direkt eine bindende Verpflichtung zur Warenabnahme, Geldübergabe sowie Eigentumsverschaffung. Aber das verstehen da sowieso die wenigsten nicht. Da müsste viel härter durchgegriffen werden. Ich finde es gut und auch richtig, dass der Verkäufer so viel Kohle latzen muss. Alleine schon, weil er so dumm war, dem Höchstbietenden so eine Scheiße zu schreiben. Wenn der dem gesagt hätte, das Auto hat einen Totalschaden erlitten, et c. wäre der garantiert nicht so einen Weg gegangen. Aber naja. Vielleicht passiert dieser Mist dann nicht mehr so häufig. Mir ist das schon zu oft geschehen. Absolut ärgerlich.
-
-
#7 Moin moin
Hier wird ein Kadett e Cabrio auch gleich zweimal angeboten , der ist doch auch hier im Forum oder nicht
http://www.ebay.de/itm/opel-ka…obile&hash=item5b07adfcbd
http://www.ebay.de/itm/opel-ka…obile&hash=item5b06c6d169
sollte besser ein Angebot sofort beenden , sonst kaufe ich den wenn der erste verkauft ist -
-
-
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!