Ab wann darf ein Kind im Sportsitz mitfahren ???

  • #1

    Hallo, ich hoffe mal, diese Rubrik paßt zu meinem Anliegen.


    unsere "kleine" würde gerne mal bei mir mitfahren.
    Im Fahrzeug ist keine Rückbank verbaut und vorne befinden sich Halbschalensitze mit Schroth-Gurten.


    Leider konnte ich nichts wirkliches dazu finden, was der Gesetzgeber vorgibt in dieser Situation.
    Die Frage ist eben, geht es nach Gewicht, Körpergrösse oder Alter des Kindes ?? Ist eine Kindersitzerhöhung damit zulässig ??


    2 gefragte Polizisten bei einer Kontrolle konnten mir das auch nicht genau sagen.


    Ich hoffe, jemand von euch weis was bzw. wo man das notfalls nachlesen kann.


    Gruß Andreas

    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

  • #2

    Hatten gestern Abend Elternabend, mit Vortrag der Polizei über Verkehrssicherheit. Ich stellte dann die Frage, da ich nie aus den Gesetzestexten schlau wurde.
    Also
    ab 1,50m oder 12 Jahren darf ein kind generell ohne Kinderrückhaltesysteme im Auto sitzen wo es möchte. Es ist ja so, dass einige Kinder vor erreichen des 12. Lebensjahres schon deutlich über 1,50m sind. Daher gilt die Alterseinstufung nur dann, wenn das Kind bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres noch keine 1,50m ist.
    bis 1,50m oder 12 Jahren darf ein Kind generell nur MIT Kinderrückhaltesystemen mitgenommen werden, auch hier ist egal ob Vorder- oder Rücksitz. Jedoch würde ich hier bei Mitnahme des Kindes den Beifahrerairbag deaktivieren. Bei einigen Automarken geht das nicht, daher würde ich das Kind in dem Fall nur auf dem Rücksitz mitnehmen.



    Quelle: gutefrage.net

    Meine Vereine: http://www.bsv-muenster.de/BSV/Sportarten/Bowling/

  • #3

    Ok, soweit, so gut.


    Das Kind ist erst 9 Jahre und schon unglaubliche 1,43m gross.


    Mir der Sitzerhöhung sollte es kein Thema sein, jedoch ist der Serien-3-Punkte-Gurt nicht mehr vorhanden sondern nur noch die Schroth-Gurte. Ob das automatisch auch abgedeckt ist, stelle ich mal in Frage.


    Und bevor wir was riskieren, was nicht erlaubt ist, muss sie halt noch 7 cm wachsen und geduldig weiterwarten auf die 1. Mitfahrt im Ascona.


    Danke aber schonmal vorab.

    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

  • #5

    ABE von den Gurten ??? Ich hatte keine, sind vom TÜV einfach eingetragen mit den Sitzen, da ich welche mit mechanischer 'Rolle bekommen hatte.


    Würde ja quasi heißen, das man mit Schrothgurten die Körpergrösse von 1,5m umgehen könnte ?? Macht für mich jetzt wenig Sinn.


    Ich muss mal beim TÜV vorbei die Tage glaub ich.

    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

  • #6

    Sitze und Gurte sind in diesem Fall unerheblich.


    Es bleibt immer bei der Aussage über 150 cm oder 40kg. Es steht doch auch kein Zusatz im §,oder?

    Meine Vereine: http://www.bsv-muenster.de/BSV/Sportarten/Bowling/

  • #7

    Bei solchen Fragen ist die Antwort doch relativ einfach.
    Vorschriften sind da bedingt hilfreich, denn es sollte doch so sein, dass die Vorschriften minimal eingehalten werden und man sollte sich selber wohl fühlen beim Gedanken, das Kind mitzunehmen.
    Sollte dir einer in den Wagen rauschen und deinem Kind geschieht was, dann wirst du dich immer fragen, was du falsch gemacht hast.

    Kennst du den Mythos...

  • #9

    Nunja, manchmal ist es hinten sicherer und manchmal eben vorne.


    Wenn du aber so argumentierst würd ich besser mit dem Bus fahren, äh da kann ja auch .....???

    Meine Vereine: http://www.bsv-muenster.de/BSV/Sportarten/Bowling/

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