eingetragene endrohrvariante bindend??

  • #1

    habe bei meinem cabrio eine sebring anlage ab kat eingetragen. nun ist der endtopf am ende seiner lebensdauer und ich würde gerne einen neuen montieren. diese endrohrvariante gibt es aber wohl nicht mehr.da der tüv mir die endrohre mit in die papiere eingetragen hat ist nun die frage: bin ich darauf nun festgelegt? oder zählt am ende nur das, was auf dem topf selbst drauf steht (nummern wären wohl die gleichen laut hersteller)

    ...kuschelkurs is aus...

  • #2

    Wenn die Endrohre mit eingetragen sind, dann gilt das auch so. Bei ATJ/FOX Schalldämpfern wird das genauso gehandhabt.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #3

    super... wäre bei der anlage eigentlich nicht nötig gewesen. die ist eigentlich eingetragen im zusammenhang mit der lexmaul ram und einem k&n.



    im schein steht bei mir genau dazu:



    dann kann ich mir ja schonmal anfangen nen doofen zu suchen nach was passendem. :cursing: :cursing:

    ...kuschelkurs is aus...

    Einmal editiert, zuletzt von Loki ()

  • #4

    in welchem zusammenhang is eureserachtens nu eigentlich die anlage eingetragen? sprich was müsste ich zurückrüsten um eine andere anlage mit abe fahren zu dürfen?

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