Bin jetzt nicht mehr im Büro, daher kommt der genaue Wortlaut erst morgen.
Die haben sich aber auf das Kraftfahrsteuergesetz §12 Absatz 2 Berufen - weshalb auch immer, ich kann es nicht nachvollziehen auf welcher Grundlage die das dann einfach so ändern.
ist auf jeden Fall eine Änderung von Halbjährlich 69 € auf dann 141 € Die Spinnen doch
Haben wie schon geschrieben direkt von mir schriftlich den Widerspruch bekommen