Dann kann es ja eigentlich nur noch die Wickelfeder sein !
Beiträge von Nick
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Nicht das die Kontrollleuchte durchgebrannt ist

Geht die denn beim einschalten der Zündung an und danach wieder aus ??
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Bei dem erkennbaren Rost auf den Bildern hoffe ich inständig für euch, dass die Querlenkeraufnahmen nicht durch sind, sonst war es das für das Projekt

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OK - dann hat sich das erledigt

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Ich habe noch eine Wickelfeder Airbag hier liegen mit der Teilenummer 24459850
wenn die bei dir passen sollte von der Nummer her, kann ich dir einen guten Preis machen inkl. Versand

Habe die in der Bucht für 34 € Sofortkauf drin, würde ich dir für 22,50 (Forumspreis) überlassen - falls die Teilenummer passt

Gruß
Nick
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Wenn der Wagen nochmal die HU überstehen soll, dann lass den Wärmetauscher drin !
Die Frontscheibe muss bei beschlagen mit warmer Luft frei zu bekommen sein ! Lüfter allein reicht nicht.
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Gib bei Amazon mal folgendes in der Suche ein:
Sinuslive EF-20 Entstörfilter
Dann bekommste das passende

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Mit dem Verstärker hast du auch die "Einstreuung" verstärkt, da muss ein Filter zwischen, dann sollte das wie gewünscht funktionieren

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12,7mm Unterschied !
Wenn du den falschen TÜV-Prüfer erwischst, dann keine Chance !
Klär das besser vorher mit deiner Prüfstelle ab, bevor du alles hin und her umbauen musst

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rom damit hast du Recht, hab noch mal recherchiert beim ADAC. Hier der Auszug:
Nebelscheinwerfer dürfen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Sie dürfen dabei zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht genutzt werden. Bei klarem Wetter ist die Nutzung verboten, da dies andere Verkehrsteilnehmer blenden kann und ein Verwarnungsgeld nach sich zieht.
Regeln für die Nebelschlussleuchte
Alle modernen Autos besitzen Nebelschlussleuchten. Sie dienen dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen bzw. früher sichtbar zu sein. Für ihre Verwendung gelten Regeln:
- Man darf sie nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei normaler bzw. guter Sicht eingesetzt, wird der nachfolgende Verkehr geblendet.
- Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt.
- Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden.
- Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten, besteht nicht.
- Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.
Hab ich hier mal gepostet, damit es nun keine Missverständnisse mehr gibt
