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#23 ZitatOriginal von kallejay
Diesen Einspruch stellt man dann kurz vor der Fälligkeit des genannten Betrages und dann hofft man, dass drei Monate vergehen, so dass die einem nix mehr anhaben können.
Falls erst einmal ein Anhörungsbogen kommt, den auch unvollständig ausfüllen, damit die Zeit langsam verstreicht...Wie der Talin schon richtig gesagt hat fängt die Verjährungsfrist bei jedem Schreiben neu an, ausserdem hat man ne gewisse Frist in dem der Bogen zurück sein muß. Wenn man diese auch verpennt kanns sogar dazu kommen das die Polizei bei dir vor der Tür steht und den Lappen kassiert. Mittlerweile sind unsre Beamten auch schon so schlau zu merken wer seine Fristen verstreichen lassen will und wer freiwillig den Lappen abgibt
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#25 Also ich wurde mal mit 54 in ner 30er (kein wohngebiet, keine schule, nur ne Straße an der einige Schulbushaltestellen sind - aber es waren Ferien...!) erwischt und hatte damals auch noch Probezeit. Davor (also logischerweise auch noch Probezeit) wurde ich mit 59 in einer 50er erwischt, war also kein völlig unbeschriebenes Blatt mehr und bekahm für die 24 zuviel in der 30er 1Punkt, ich glaub es waren 50€ Busgeld und 18€ Bearbeitungsgebühr. Keinerlei Nachschulung und auch keine Probezeitverlängerung...
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