2. Gang standgas...das ist doch normal, der is kurz vom abippel, weil die drehzahl zu niedrig ist, würd ich jetzt mal sagen. ![]()
Beiträge von G-SezZ
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Nein, das sind die frontblinker,es geht aber um die seitenblinker. DIe sind in dem Bld an den spiegeln eingezeichnet und mit 50cm angegeben.
Aber das würd ich sowieso ncohmal beim tüv nachfragen, und nicht einfach nach so ner skizze gehen. -
mit was für nem Fahrwerk?
Also bei meinem 60/40 wär ich mit 14" schon froh wenn die scheinwerfer 50cm hätten, selbst mit 17" käme ich da nicht hoch genug, dass es mit der stoßi reichen würde. -
die 4x35 Watt reichen für deine verbauten systeme vollkommen aus.
Die Leisteung, also Watt, hat absolut NIX damit zu tun, ob die musik gut klingt, laut ist, oder drückt.
ich hab gute 2000 Watt RMS in der karre, und bei nem dB Contest hätte wahrscheinlich einer mit ner 300W RMS Discouter anlage bessere chancen, weil ich den wert auf den kickbass lege, und der nciht soviel druck erzeugt.
n Auto dass du kilometerweit dröhnen hörst kriegste auch mit 50W RMS auf die reihe.Wichtig ist, dass die endstufe n bissl mehr leistung zur verfügung stellt, als das system zieht, dass die endstufe nicht verzerrt. der rest hängt von den Lautsprechern ab.
ob du nen subwoofer willst musst du selbst wissen, ab 150Hz abwärts dürfte es ohne sub halt mau werden, aber veile, so wie ich, stehen eh nicht auf dieses gedröhne und gerumpel.
Deine Frage klingt so, als wolltest du an der Zahl "140W RMS" festmachen, ob du ne gute, laute, wie auch immer anlage hast. aber diese zahl sagt absolut garnix aus. Obs dir gefällt und ausreicht musst du selbst entscheiden, wenn du drinsitzt. Von den komponenten her klingt das alles sehr ordentlich.Wenn du bass willst, musst du eben evtl. noch nen subwoofer mit passender endstufe ergänzen.
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wie gesagt, nur weil das ein anderes auto ab werk hat, darf man des noch lange nciht sebst, für sowas gibt es ausnahmegenemigungen.
Genauso bei manchen sportwagen, bei denen es nciht möglich ist die Scheinwerfer über 50cm anzubringen, die dürfen ja auch drunter. (btw. was hat denn der speedster an der scheinwerferunterkannte?)
Oder ein anderes Beispiel: wir müssen beim tieferlegen darauf achten, dass das nummernschild ncoh eine mindesthöhe von 20cm hat. Ist bei einem Auto ab werk schon keine Möglichkeit das schild so anzubringen, darf es auch darunter, das steht sogar direkt so in der stvzo.
ohne diverse ausnahmegenemigungen dürften viele italienische sportwagen garkeine deutsche straßenzulassung haben.das argument "der darf das, dann mach ich das auch" funzt da leider nicht.
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du wirfst da n haufen fakten völligst durcheinander.
Nur weil ein auto das hat, darf man das an einem anderen ncoh lange nciht
Die scheinwerfer des Golf 4 wurden vor dessen markteinführung ausführlichst getestet, das is kein garagen eigenbau.
Blinker im scheinwerfe sind keinesfalls VERBOTEN, das steht auch nirgends, nur kann man sich nciht einfach so nach lust und laune ein paar scheinwerfer zusammenbasteln, die brauchen ne zulassung, und ein Kadett E scheinwerfer hat keine zulassung als Blinker. Der Vom Golf schon.Änderungen an Leuchteinrichtungen sind grundsätzlich nicht zulässig.
Du darfst auch nciht einfach ne seitenmarkierungsleuchte als blinker verwenden, weil diese dafür keine zulassung hat.
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Bei jeglicher Änderung am scheinwerfer erlisch dessen zulassung, selbst wenn du nur ein Loch in den reflektor bohrst oder die blinkerbirne in die standlichtöffnung steckst ist es mit der zulassung des gesamten scheinwerfers schon vorbei. Ganz davon abgesehen, dass der "Blinker" wohl keinerlei richtlinien genügen würde.
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Guggie da...
50cm.... mindesthöhe blinker
damit dürften auch sämtliche Ideen mit der Stoßstange wegfallen. -
Die Seitenleisten eines serienmäßgien Omegas sind aber um einiges höher als die Stoßstange eines tiefergelegten Kadetts

also ich würd mal beim TüV nachfragen, vll. gibts ja karkeine so strenge regelung, aber ich hab da so meine bedenken, nciht bur wegen der Höhe, sondern auch weils so weit vorne ist. -
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ich werde mir die seiten blinker vom M5 (schwarz) in die seite von der stossi einarbeiten
Ich finde in der stvzo zwar auf die schnelle die richtlinien für seitenblinker nicht, aber ich möchte wetten, in der stoßstange sind die Dinger zu tief. Ein nicht vorschriftsmäßig angebrachter Blinker is wie wenn du keinen hast. Ich würd vorher mal beim TüV nach der Mindesthöhe für Seitenblinker fragen. Außerdem, ob es vll. auch geregelt ist, dass die Blinker nen mindestabstand zur Fahrzeugvorderkannte haben müssen, könnte ich mir auch gut vorstellen. -
dürfte er eigentlich nicht, die abweichung ist sehr gering.
Und wenn, musste mal aufn prüfstand und dir das bescheinigen lassen, ne tachoangleichung wirste nicht brauchen.