Beiträge von G-SezZ

    ich hab momentan etwa das selbe problem. Hab 60/40 drin, mit serien reifen keine Probleme, aber ich möchte mir 8x14 ET20 mit 195/45 eintragen lassen. Die passen soweit wunderbar, allerdings mit 2 personen (das ist meine maximale zuladung, das heck ist ausgebaut) setzt er bei schlaglöchern manchmal auf.
    Ich hab hinten begrenzer rein gemacht, auf denen er einfach aufliegt, ganz kurz bevor der Radlauf aufn Reifen aufliegt. Restfederweg etwa 2cm.
    Meinetwegen könnte man das auto runterlasten, kann eh nixmehr rein.


    Beim TüV brauch ich mich im mom nicht damit blicken lassen, brauch erst ne tachoanleichung. Meint ihr das bekomm ich eingetragen?
    Radläufe ziehen is halt so ne sache, beim 4-türer, ich find keine firma die das für nen bezahlbaren preis macht. Und ohne Rechnung will ich das auf keinen Fall machen, aber das tut ja jetzt nix zur sache.

    ginge so ne änderung überhaupt von jetzt auf morgen? ich mein, ich kenn einige die berenzungsleuchten dran haben, wie sollen die das denn mitbekommen, wenn die "verboten" würden? Man kann sich doch nicht monatlich informieren ob sich was geändert hat, und man was mbauen muss.
    Wenn die bisherigen Leuchten eine ECE Genemigung haben, dürfte man die doch auch weiter fahren, allenfalls noch nicht verkauften könnte man evtl. die Genemigung entziehen, oder?

    die "normale" stoßstange wird nach unten hin kleiner. also ohne größere anpassungsarbeiten (durchsägen, stück rausnehmen rundung anpassen) wirst du die nciht dran bekommen.
    außerdem würde es, wenn es klappt, und astrein verarbeitet ist trotzdem irgendwie komisch aussehen denke ich. weil die rein optisch nicht zu der grauen standart front passt, meiner meinung nach.

    weil die tankanzeige halt n bissl genauer sein muss als die anderen.
    Bei Öldruck, Spannung und Temp. reicht ja im prinzip die anzeige von "niedrig" "mittel" "hoch" beim tankinhalt wär das n bissl unpraktisch wenn der in viertel-tank-schritten angezeigt würde.

    also ich würd lieber mit viel tamtam verrecken, als irgendwo im kämmerlein drei Wochen rumzuliegen und zu verrotten,....aber jedem das sein ;)

    ah, ok vielen Dank.


    ...eine Regelung die gelockert wurde, hab ich auch noch nicht gesehen :D
    Naja mal sehen, VDO hat mir den prüfbericht gegeben, dass ich 9% abweichung habe und innerhalb der tolleranz liege. Mal schaun ob dem prüfer das aufällt.

    Servus,


    da man immer wieder hört, die tacho tolleranz beträge 7% (sowohl in diversen internetforen, als auch von Bekannten, nicht zuletzt von manchem tüv prüfer),
    und ich bei einem Gespräch mit einem VDO vertreter gesagt bekam, es seien eigentlich 10% + 4km/h, wollte ich das mal selbst nachlesen.


    §57 StVZO:


    soweit so gut, aber ich such mir gerade nen Wolf nach dem in (2) genannen Anhang, kann mir da jemand weiterhelfen?