Da hat @16SDriver schon zurecht Bedenken. Die Zeiten in denen es reicht ein Bild mit nem "©" zu versehen sind leider vorbei.
Mit dem C zeigst du nur wer der Rechtinhaber ist. Du brauchst aber von dem Rechteinhaber, sei es Grafik oder Text, eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung. Darin muss der Zeitraum, die Art (digital/analog), Auflagenanzahl (nur bei analog), die Bildgröße/Dateiformat angegeben werden. Auch muss festgehalten werden ob der Urheber genannt werden will und, wenn ja in welcher Form. Die z.B. "© GM Corp." sein kann. Ohne all das bist du immer juristisch angreifbar. Selbst wenn du ein Recht zur Veröffentlichung mal bekommen hast und da steht drin, dass es nur 3 Jahre gilt, sollte man nach Ablauf gründlich prüfen, dass es keine Veröffentlichung mehr gibt.
Einziger Trost ist, dass das Urheberrecht bei Bildern nach 60 Jahren erlischt und man also jetzt ein Foto von 1956 abwärts ohne größere Bedenken verwenden kann. Größte Vorsicht ist jedoch immer geboten.
Gibt dir ein betrügerischer Urheber das Recht zur Veröffentlichung, obwohl er selbst nicht der Urheber ist, bist du dran und nicht er. Da wird immer der letzte gefressen.
Hab die Infos von unserem Datenschutzbeauftragten, der selbst Jurist ist...