Beiträge von Doppel-D
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Gonzales: Herzlich willkommen in Deutschland !!! :lol:
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Hab ich mir auch schon überlegt, aber gilt das dann nicht nur für Autos, die ab Werk die Möglichkeit für ein langes Blech nicht bieten?
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Macht mich nicht schwach,Leute! Hat jemand nen Pontiac le mans zu verkaufen?
Will ja nicht ewig Tigra fahren... -
Dank Dir! Hab auch gegoogelt, aber wohl noch die Augen zu gehabt
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Man darf gespannt sein...
Wer noch Tips hat, immer her damit !
Gruß, Thorsten -
Moin!
Laut der Anlage 2 der FZV ist es den Zulassungsstellen nicht mehr gestattet, kurze Kennzeichen an PKW auszugeben, sondern nur noch an Motorräder und Fahrzeuge, bei denen es nicht möglich ist, Standard-Schilder anzubringen(z.Bspl. amerikanische Fahrzeuge). Das seh ich auch alles ein, macht ja auch Sinn, so etwas frei zu halten für Motorräder - ein Bulli muß ja nicht mit nem 3stell. Kennzeichen rumfahren. Nur hat das StVa bei uns das bis Ende letzten Jahres recht locker gesehen und ich konnte mein Kennzeichen halt behalten. Nun überlege ich aber, mir ein anderes Auto zu kaufen und mußte erfahren, daß ich mein Kennzeichen nicht mehr übernehmen kann, da die Städte vom Staat angehalten worden sind, die Regelung einzuhalten. In meinem Fall (und allen anderen Fällen, in denen Leute die Schilder schon haben) sehe ich es aber nicht ein, da ich in dieses Kennzeichen schon ne Menge Geld versenkt habe für Reservierungen, Verlängerungen, kurz anmelden (damit es nicht verfällt). Es sollte eigentlich auf ein Fzg., das restauriert wird. Damit ich das Schild nicht gar nicht mehr bekommen kann, habe ich es Ende letzten Jahres auf mein Alltags-Fzg. angemeldet. Ich möchte jetzt gerne beim Länderverkehrsministerium (, da das StVa da nix machen kann) vorstellig werden, finde aber keine Seite im Netz. Hat jemand nen passenden Link für mich? Oder vielleicht sogar nen Tipp, wie ich es weiterhin auf meine Autos übertragen kann?
Danke schonmal!
Gruß, Thorsten -
Schleifer: Du redest glaub grad von H-Kennzeichen. Die rote Nummer kannste doch mit Deinem ab 2013 auch wieder bekommen, da er dann 30 Jahre alt ist. Da interessiert`s dann keinen Tüver, weil Du ja noch nicht mal mehr zur HU mußt (lasse mich gerne berichtigen) !
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Zitat
Original von Schleifer
...Aber ich trau mich nicht es abzugeben - nicht daß ich es später nicht mehr bekomme.Da gibt`s doch Bestandsschutz für, oder nicht?
Abgesehen davon: Welches Baujahr ist der und wie lange wirst Du voraussichtlich noch brauchen? Ab 30 Jahre Fzg.alter kannste eh ne neue rote Nr. beantragen. Oldtimer- und Youngtimeralter sind ja gleichgesetzt worden. :bloed: -
geht klar !
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Dank Dir, klar hilft das
Wo gibbet denn sowas? Ist das `ne Software von Opel?