Ich schreib das gleich mal ab. Bei uns ist das wohl durch die DEKRA auch anders, als bei euch beim TÜV. Ist ja bekannt, dass wir in Deutschland nichts einheitlich haben, was das angeht. Laut Zulassungsstelle ist bei mir alles ok und die beiden Ausnahmegenehmigungen sind auch von der Landesdirektion bzw. früher Regierungspräsidium.
BAUJAHR 1992.WINDSCHUTZSCHEIBE IM OBER.TEIL ALLMÄHL.STÄRKER BLAU EINGEF.*AUSNAHM.STVZO:PARA.41/18 I.V.B.PARA.72/2(FZ GILT ALS V.D.01.01.1991 ERSTMALS IN VERKEHR GEKOMMEN)AUSNAHME GENEHM.GEM.§70 STVZO Ü.LICHT.ANL-VO/HI. ERTEILT;FAHRTR.-ANZ.VO/HI,SICHERH.-GURTE,SCHEIBEN OHNE BAG:IN ETWA-WIRKUNG DURCH AMERIK.PR-ZEICHEN DOT GEGEBEN*AUSN.GEN.GEM.§70 STVZO ERTEILT SEN.VERW.BLN. V.25.11.93*AM FZG.DARF HI.E.KENNZ.N.ABSCHNITT 2.3 DER ANL.VA.BZW.ANLAGE VB ANGEBRACHT SEIN*AUSN.GEN.GEM.§70 STVZO AM 28.02.02 VON LEA BERLIN, AZ.IIIIB21-058/2 002
Der DEKRA Prüfer der sich das angeschaut hat, meinte auch es geht alles so ok, er wird sich aber wegen der elektrischen Leuchtweitenregulierung erkundigen. Die habe ich im aktuellen Zustand nicht drin, aber die Scheinwerfer sind wieder dafür vorbereitet. Von Werk aus gab es im Pontiac keine el. LWR. Eine Nebelschlussleuchte brauche ich definitiv laut den Ausnahmegenehmigungen nicht wieder anbauen, da der Pontiac vor dem 01.01.1991 als erstmals zugelassen gilt.