Na Ralf denn starte doch mal nen neuen Tread,
ich glaube hier liest fast keiner mehr weiter.
Gruß Michael
Na Ralf denn starte doch mal nen neuen Tread,
ich glaube hier liest fast keiner mehr weiter.
Gruß Michael
Wer Googelt der findet:
http://www.stvzo.de/
Man siehe unter §50.......
In der StVZo Fassung vorher ist nur die Maximalhöhe angegeben nicht aber die Mindesthöhe....
Zur Mindestbodenfreiheit nen interessanter Text.
Gruss Michael
Man hat noch eine andere Möglichkeit.....man fährt zum Boschdienst der nen Prüfstand hat und lässt seinen Tacho mal überprüfen.
In der Regel wird nur bis 120Km/h verglichen aber die Prüfstande können mehr.
Kostet ca 20Euro und wenn man sich die tatsächliche und angezeigte Geschwindigkeit mal notiert hat man nen realistischen Wert :idee:
Das sollten alle mal machen die meinen mit nem 60PS Monster auf ebener Strecke schon 200 Km/h gefahren zu sein :totlach:
Das beste um den Wagen schneller zu bekommen ist vorne 13" und hinten 19" zu montieren, dann fährt er immer bergab :stubbs:
Gruss Michael
In der StVZo
4.1 Scheinwerferhöhe
Nach § 50 Abs. 2 darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500 mm und der höchste Punkt nicht über 1.200 mm liegen.
Mit diesen Angaben hinsichtlich den Anbauhöhen tritt der § 50 am 01.01.1988 für alle an diesem Tag in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge in Kraft.
Für alle anderen Fahrzeuge ,die vor Inkrafttreten zugelassen waren gilt nach § 75 Abs.2“Übergangsvorschriften“ die alte Fassung ab 01.12.1984. In dieser Fassung ist die Anbauhöhe der Scheinwerfer nur nach oben mit 1.200 mm begrenzt .Eine Begrenzung nach unten ,wie in § 50 Abs. 2 StVZO ist in der alten Fassung nicht vorgesehen.
Ist aber schon glaube ich mehrfach geschrieben worden.
Man sollte aber dem Satz "der niedrigste Punkt der Spiegelfläche "
richtig deuten, dort ist der untere Reflektorrand IM Scheinwerfer gemeint, und nicht die Unterkante der Streuscheibe.
Gruss Michael
Schon angeklickt und mitgemacht.......es lohnt sich übrigens dort den ganzen Text mal zu lesen.
Gruß Michael
Stance53
hmmmpf, evtl. hätte ich den mal komplett checken sollen.
Man(n) wird älter......
Aber zum Thema.....wenn der sagt "kein freies Kennzeichen" dann muss das nicht heissen das DU deins noch zugeteilt hast. Kann ja schon jemand anderes mit rumfahren. Also doch besser telefonieren.
Gruss Michael
Hallo,
geh doch einfach auf die Homepage DEINES zuständigen Stva.
Dort gibt es i.d. Regel ne kostenlose Suche zum Wunschkennzeichen.
Ansonsten würde ich auch mal kurz dort anrufen.
Gruss Michael
Hallo,
ne Reifenalternative wären noch der 185/55 R13 in Kombination mit der 7J. Kommt aber drauf an welchen Motor Du fährst.
Der Toyo R610 ist nen H-Reifen (210Km/h) und hat nen Traglastindex von 77 (412Kg). Habe dort letztens erst ne Freigabe für ne 7J bekommen
Außerdem sollte man immer an die Tachoabweichung und die Schadstoffklasse denken....
Gruß Michael
Hi,
jaaaa diese Nippelprobleme ![]()
Wird wohl so sein das Du 2x nen Sattel für die Fahrerseite gekauft / bekommen hast. Wie schon gesagt mit Nippel nach unten wird das nix mit dem richtig entlüften.
Ergo: richtigen Satttel besorgen, entlüften und dann sollte das auch richtig bremsen.
Gruß Michael