Hi,
hier mal nen Auzug aus den "News" des DEUVET:
Macht Euch doch selber mal nen Reim zum Thema Bestandssutz 
"25-Jahresgrenze für H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen
A. Ausgangslage
Gemäß § 21 c StVZO können Fahrzeuge, die vor 30 Jahren und eher erstmals in den Verkehr gekommen sind ein H-Kennzeichen erhalten. Zum 01.01.2004 waren 244.283 Personenkraftwagen über 30 Jahre zugelassen. 44,6 % hiervon waren mit H-Kennzeichen zugelassen.
Fahrzeuge, die vor 20 Jahren und eher erstmals zugelassen wurden, können auf Antrag nach § 28 StVZO i.V.m. 49. AusnahmeVO ein rotes 07-Kennzeichen erhalten. Die Nutzung des roten 07-Kennzeichens ist neben den üblichen Fahrten für rote Kennzeichen nach § 28 StVZO auf Veranstaltungen beschränkt. Zum 01.01.2004 waren 723.988 Personenkraftwagen mit einem Alter von 20 Jahren und mehr zugelassen. Ca. 16 % dieser Fahrzeuge war ein rotes 07-Kennzeichen zugeteilt worden.
B. Einheitliche 25-Jahresgrenze für H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen
Wir halten es für erstrebenswert die Altergrenzen für H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen auf der Basis eines Mindestalters von 25 Jahren anzugleichen.
Beide Zulassungsformen ständen dann für Fahrzeuge, die vor mindestens 25 Jahren erstmals in den Verkehr gebracht wurden gleichberechtigt nebeneinander.
B.I. Auswirkungen auf den Bestand
B.I.1. Bestand an Zulassungen mit H-Kennzeichen
Im Jahre 2003 wurden 170.956 Fahrzeuge mit einem Alter von 20 Jahren und mehr endgültig stillgelegt. 74 % dieser Stilllegungen entfielen auf Fahrzeuge mit einem Alter von 20 bis 24 Jahren. Nur 26 % der stillgelegten Fahrzeuge waren 25 Jahre und älter.
Damit wird deutlich, dass die „nur alten“ Fahrzeuge bereits vor einem Fahrzeugalter von 25 Jahren endgültig aus dem Verkehr gezogen wurden. Die Bereinigung des Fahrzeugbestandes um Altfahrzeuge ist also mit einem Fahrzeugalter von 25 Jahren bereits im Wesentlichen abgeschlossen.
Lediglich 0,8 % der in Deutschland zugelassenen Pkws könnten bei einer Altergrenze von 25 Jahren ein H-Kennzeichen erhalten.
Bislang wurde die Möglichkeit der H-Zulassung für 45 % aller berechtigten Fahrzeuge in Anspruch genommen.
Es ist daher davon auszugehen, dass weniger als 0,36 % des gesamten Personenkraftwagenbestandes in Deutschland mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Im Rahmen der aktuellen Rechtslage liegt der Anteil mit 0,24 % nur geringfügig darunter.
B.I.2. Bestand an Fahrzeugen mit rotem 07-Kennzeichen
Nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft sind aktuell ca. 111.000 Personenkraftwagen ein rotes 07-Kennzeichen zugeteilt worden. Dies entspricht bei einem Schnitt von ca. 3 Fahrzeugen pro Kennzeichen insgesamt ca. 37.000 ausgegebenen roten 07-Kennzeichen für Personenkraftwagen.
Erhöht sich die Zugangsvoraussetzung von 20 auf 25 Jahre, kann der Gesamtbestand – unter Ausschluss weiterer Faktoren – auf eine Personenkraftwagenbestand von ca. 56.700 hochgerechnet werden.
Der Gesamtbestand von Fahrzeugen denen ein rotes 07-Kennzeichen zugeteilt ist, verringert sich um knapp 50 %.
Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass sich Verschiebungen ergeben.
Bei einheitlicher 25-Jahresgrenze ist die Attraktivität des roten 07-Kennzeichens für Fahrzeughalter aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des roten 07-Kennzeichens deutlich geringer. Halter mit wenigen oder nur einem Oldtimer werden verstärkt die Vorzüge des H-Kennzeichens nutzen.
Hier ist mit Mehreinnahmen im Bereich der Kfz-Steuer zu rechnen, da nun vermehrt statt eines roten 07-Kennzeichens zwei oder mehr Pkws separat über eigene H-Kennzeichen versteuert werden."
Da gets nur um Kohle und nix anderes...
Gruss Michael