Evtl. Auspuffkrümmer dranschrauben un dann mit viel Geduld hoch und runter Wacheln. Irgendwann sollte er kommen.
P.S. habe noch 2 OHV zu verkaufen
Gruss Michael
Evtl. Auspuffkrümmer dranschrauben un dann mit viel Geduld hoch und runter Wacheln. Irgendwann sollte er kommen.
P.S. habe noch 2 OHV zu verkaufen
Gruss Michael
....Ventile gerade eingestellt und dabei was falsch gemacht?
Wenn er vor der ganzen Aktion lief und nun nicht mehr kann es daran liegen das die Auslassventile durch nicht vorhandens Spiel immer offen sind. Dadurch haste natürlich auch keine Kompression mehr. Solltest Du mit dem Teil schon mit dem Fehler ein wenig rumgebügelt sein ist es möglich das die Teile jetzt schon verbrannt sind.
Also nochmal nachschauen und wenns auch weh tut evtl. mal dem Motor "Kopflos" machen.
Gruss Michael
Hallo,
ich tippe mal auf falsch eingestellte Ventile. Evtl mal nachschauen?
Gruss Michael
Hi,
hier mal nen Auzug aus den "News" des DEUVET:
Macht Euch doch selber mal nen Reim zum Thema Bestandssutz
"25-Jahresgrenze für H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen
A. Ausgangslage
Gemäß § 21 c StVZO können Fahrzeuge, die vor 30 Jahren und eher erstmals in den Verkehr gekommen sind ein H-Kennzeichen erhalten. Zum 01.01.2004 waren 244.283 Personenkraftwagen über 30 Jahre zugelassen. 44,6 % hiervon waren mit H-Kennzeichen zugelassen.
Fahrzeuge, die vor 20 Jahren und eher erstmals zugelassen wurden, können auf Antrag nach § 28 StVZO i.V.m. 49. AusnahmeVO ein rotes 07-Kennzeichen erhalten. Die Nutzung des roten 07-Kennzeichens ist neben den üblichen Fahrten für rote Kennzeichen nach § 28 StVZO auf Veranstaltungen beschränkt. Zum 01.01.2004 waren 723.988 Personenkraftwagen mit einem Alter von 20 Jahren und mehr zugelassen. Ca. 16 % dieser Fahrzeuge war ein rotes 07-Kennzeichen zugeteilt worden.
B. Einheitliche 25-Jahresgrenze für H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen
Wir halten es für erstrebenswert die Altergrenzen für H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen auf der Basis eines Mindestalters von 25 Jahren anzugleichen.
Beide Zulassungsformen ständen dann für Fahrzeuge, die vor mindestens 25 Jahren erstmals in den Verkehr gebracht wurden gleichberechtigt nebeneinander.
B.I. Auswirkungen auf den Bestand
B.I.1. Bestand an Zulassungen mit H-Kennzeichen
Im Jahre 2003 wurden 170.956 Fahrzeuge mit einem Alter von 20 Jahren und mehr endgültig stillgelegt. 74 % dieser Stilllegungen entfielen auf Fahrzeuge mit einem Alter von 20 bis 24 Jahren. Nur 26 % der stillgelegten Fahrzeuge waren 25 Jahre und älter.
Damit wird deutlich, dass die „nur alten“ Fahrzeuge bereits vor einem Fahrzeugalter von 25 Jahren endgültig aus dem Verkehr gezogen wurden. Die Bereinigung des Fahrzeugbestandes um Altfahrzeuge ist also mit einem Fahrzeugalter von 25 Jahren bereits im Wesentlichen abgeschlossen.
Lediglich 0,8 % der in Deutschland zugelassenen Pkws könnten bei einer Altergrenze von 25 Jahren ein H-Kennzeichen erhalten.
Bislang wurde die Möglichkeit der H-Zulassung für 45 % aller berechtigten Fahrzeuge in Anspruch genommen.
Es ist daher davon auszugehen, dass weniger als 0,36 % des gesamten Personenkraftwagenbestandes in Deutschland mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Im Rahmen der aktuellen Rechtslage liegt der Anteil mit 0,24 % nur geringfügig darunter.
B.I.2. Bestand an Fahrzeugen mit rotem 07-Kennzeichen
Nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft sind aktuell ca. 111.000 Personenkraftwagen ein rotes 07-Kennzeichen zugeteilt worden. Dies entspricht bei einem Schnitt von ca. 3 Fahrzeugen pro Kennzeichen insgesamt ca. 37.000 ausgegebenen roten 07-Kennzeichen für Personenkraftwagen.
Erhöht sich die Zugangsvoraussetzung von 20 auf 25 Jahre, kann der Gesamtbestand – unter Ausschluss weiterer Faktoren – auf eine Personenkraftwagenbestand von ca. 56.700 hochgerechnet werden.
Der Gesamtbestand von Fahrzeugen denen ein rotes 07-Kennzeichen zugeteilt ist, verringert sich um knapp 50 %.
Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass sich Verschiebungen ergeben.
Bei einheitlicher 25-Jahresgrenze ist die Attraktivität des roten 07-Kennzeichens für Fahrzeughalter aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des roten 07-Kennzeichens deutlich geringer. Halter mit wenigen oder nur einem Oldtimer werden verstärkt die Vorzüge des H-Kennzeichens nutzen.
Hier ist mit Mehreinnahmen im Bereich der Kfz-Steuer zu rechnen, da nun vermehrt statt eines roten 07-Kennzeichens zwei oder mehr Pkws separat über eigene H-Kennzeichen versteuert werden."
Da gets nur um Kohle und nix anderes...
Gruss Michael
Mensch Leute lasst Euch doch mal nich Bange machen.
Ne Kontrolle kann Euch jederzeit mal passieren.
Aber da ihr doch alles abgenommen habt sollte das wenn es denn unwahrscheinlicherweise dort doch Kontrollen gibt nicht jucken, ODER ???
Gruss Michael
Wenn ich wählen sollte würde ich auch das Kristallblau nehmen.
Obwohl das Regattablau bei evtl. Ausbesserungsarbeiten später sicher einfacher ist da kein Metallic....
Gruss Michael
Glückwunsch zum so gut erhaltenen GSI.
Nun aber mal die Druckbecherpistole rausgekramt und die Frau 4 Kilo Mike Sanders kochen lassen, damit er auch morgen noch kraftvoll zubeissen kann....
Gruss Michael
Hi,
ich habe das hier mal kurz ausgegoogelt:
"Folgendes steht sinngemäß in einem Artikel aus der Oldtimer Markt, Ausgabe 1/2002, S.192/193:
Bis zum 12.09.1966 galten DIN-Phon-Werte, die heutzutage von den allermeisten Meßgeräten nicht mehr gemessen werden können. Eine Umrechnung in dB(A) ist nur schwer möglich. Wieder neu zugelassene Altfahrzeuge tragen ein „D“ hinter den Geräuschwerten in den Fahrzeugpapieren.
Danach erfolgten die Messungen in dB(A) und zwar bis zum 7.11.1980 im sog. Fernfeldmeßverfahren. Danach betrug die Meßentfernung sieben Meter und die Standmessung wurde bei 75% der Nenndrehzahl durchgeführt, während das Fahrgeräusch bei 50km/h Konstantfahrt ermittelt wurde. Die Grenzwerte galten einheitlich für alle Kfz und wurden mit einem „N“ in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Diese Grenzwerte mußten alle zwischen dem 13.09.1966 und 7.11.1980 erstmals zugelassenen Fahrzeuge erfüllen.
Ab dem 8.11.1980 erfolgte die Messung des Standgeräusches im sog. Nahfeldmeßverfahren, wobei ein Abstand von 50cm zur Auspuffmündung eingehalten werden muß, auf gleicher Höhe der Austrittsöffnung und im 45°-Winkel zur selbigen gemessen werden muß. Diese Änderung der Standgeräuschmessung wird durch ein „P“ hinter dem entsprechenden Wert in den Papieren dokumentiert. Daneben traten im Bezug auf das Fahrgeräusch strengere EG-Richtwerte in Kraft, die durch ein „E“ in der entsprechenden Rubrik der Fahrzeugpapiere gekennzeichnet sind.
Um eine Umrechnung der Standgeräusche von Fahrzeugen älterer Baujahre (also vor dem 8.11.1980 erstmals zugelassen) zu gewährleisten, hat man sich auf folgende Formel geeinigt:
Man addiert zum vorgegebenen Grenzwert der Nahfeldmessung 21 dB(A) hinzu. Danach gelten nochmals 5 dB(A) Toleranz. Erst bei Überschreiten dieses Wertes ist das Fahrzeug zu laut.
Der besagte Grenzwert, von dem man bei dieser Berechnung ausging, wurde bis vor kurzem aus dem fahrzeugspezifischen, also den in den Papieren stehenden Wert ermittelt. Nunmehr gelten die bei der Erstzulassung des Fahrzeugs geltenden gesetzlichen Grenzwerte der StVZO. Dadurch kann man unter Umständen nochmals ein paar dB(A) gewinnen.
Im Übrigen gilt: bis zum 1.4.1994 benötigten Abgasanlagen keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. D.h., Eigenbauten sind regelmäßig, wenn sie die beschriebenen Grenzwerte einhalten, eintragungs- bzw. abnahmefähig.
Zur oben gestellten Frage bedeutet das, daß man die in den Papieren angegebenen Werte durchaus unter bestimmten Voraussetzungen überschreiten darf, jedenfalls wenn das Fahrzeug bis zum 1.4.1994 erstmals zugelassen wurden ist."
Gruss Michael
ZitatAlles anzeigenOriginal von Champagner-D
Leute, Ausgleichbehälter, was ist das??
Keine Ahnung, habe ich aber schon mal gesehen
Gruss Michael