Der Fall ist hier ja anders. Bei Dir war der Kat ja werksseitig verbaut, bei Uwe 82 wurde er nachgerüstet. Nach heutigem Stand dürfte Dein Kat nicht mehr ausgetragen werden, seiner ja.
Beiträge von Apollo13
-
-
Es können eigentlich alle nachträglich eingbauten Sachen wieder ausgetragen werden. In diesem Fall hier mal ganz blöd gesagt, was machste wenn die dazugehörige Elektronik platt ist? Neuteile gibt es keine mehr, also auch austragen.
-
Wie KiLLiNGFREZZi schon sagte, sollte es keine Probleme geben, ein nachträglich eingebauten Kat wieder auszubauen und wieder ausgetragen zu bekommen. Dies hat mein Kollege bei seinem Manta auch gemacht. Steuerliche Nachteile hast Du ja durch die H Zulassung ehnicht, da der Steuersatz fest ist.
Zitat
Frisco-2.0Rückbauten bezüglich der Abgasnorm sind in keinem Fall möglich...auch nicht bei H-Zulassung!
Die Aussage ist so nicht richtig. Ich kann nur bei einem Wagen der Werksseitig mit Kat ausgerüstet war den Kat nicht austragen, ebensowenig darf ich aktuell bei einem Motorumbau keinen Motor mit schlechterer Abgasnorm verwenden.
-
Mit etwas Glück habe ich noch beide Seiten, melde mich dann via PN.
-
Haben eben gesehen dass die in Ebay schon 8 Euro für das Erstmodell bezahlen :kratz:
-
Stand der nicht ne Zeit lang zum Verkauf auf mobile?
-
-
Das stimmt schon, aber der schockte auf Treffen auf jeden Fall mehr als der Ascona (zweifelsohne auch ein sehr schicker, dezenter Wagen). Besonders, wenn da noch der Wagen vom Chrom- und Carbonkranken Thomas neben steht.
-
Schade, war ein super Wagen. Ist er schon weg??
-