Beiträge von kadett21

    Is wieder ne Menge gefährliches Halbwissen geschrieben worden.
    Also so steht's im Netz:


    Das Kurzzeitkennzeichen - was ist das und andere Fragen und Antworten
    Sie haben ein Fahrzeug, welches nicht zugelassen ist und Sie möchten/müssen es trotzdem durch den öffentlichen Straßenverkehr bewegen? In solchen Fällen kommt das sog. "Kurzzeitkennzeichen" zum Einsatz. Gemäß § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Kurzzeitkennzeichen nur für Überführungsfahrten, Probefahren und Prüfungsfahrten -z.B. durch den TÜV oder die DEKRA- verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass das Fahrzeug natürlich verkehrssicher sein muss. Für diese Sicherheit zeichnet der Fahrzeughalter verantwortlich. Probefahren mit einem nicht zugelassen Fahrzeug z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges können nur mit diesen Kennzeichen durchgeführt werden. Das Kurzzeitkennzeichen wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 5 Tagen versehen; diese Gültigkeit zeigt das auf dem Kennzeichen angegebene Verfalldatum. Danach darf das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Gültigkeit ist dem dafür ausgestellten roten Fahrzeugschein zu entnehmen. Falls dieser nicht vom Straßenverkehrsamt vollständig ausgefüllt wurde, ist er vor Antritt der Fahrt deutlich ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die Kurzzeitkennzeichen sind deutlich sichtbar am Fahrzeug anzubringen, wobei eventuell noch vorhandene Kennzeichen abzudecken sind. Die Kennzeichen und auch der rote Fahrzeugschein sind nach Ablauf der 5 Tage nicht zurückzugeben.
    Was wird benötigt um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten?
    1. Gemäß § 23 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) muss für dieses Fahrzeug eine Versicherungsbestätigung vorliegen.
    2. Der Antragssteller muss sich mit seinem Personalausweis legitimieren - bei Firmen muss eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden
    3. der Pass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes muß vorliegen
    4. falls der Antragssteller nicht selbst erscheint, wird eine von ihm ausgestellte Vollmacht sowie sein Ausweis benötigt


    Was kostet das Kurzzeitkennzeichen?
    Die Gebühr für die Ausstellung bei der Zulassungsstelle beträgt 10,50€, wobei der Antragssteller die Kosten für das Kennzeichen bei der Prägestelle ebenfalls trägt.

    @kadettgsidriver:Was soll denn an 17zoll besser sein außer das größere Bremse passt? Ein flacherer Gummi ist eher schlechter weil er nicht so gut arbeiten kann also lieber kleinere Felge und höhere reifenflanke.
    Frank keine Angst der Kadett hat genug Dynamik:)4.Gang drehende Räder sagt wohl alles!
    Semislicks kommen noch drauf dann wird auch der Grip deutlich steigen

    Wieso müssen für 22/8 15zoll slicks die Kotflügel ausgesägt werden?
    Fahrt ihr breite Felgen oder mit viel spurplatte? Bei meinem passen auch 23/8 M&H slicks und die Kotflügel sind nur leicht gezogen.

    Die hab ich da selber reingeschnitzt:)der Kadett is nicht mehr der jüngste deswegen wird meiner vorsichtshalber zwangsbeatmet
    Ohje welch Stilbruch :) interessiert mich aber selber auch ob das originaler Champion ist, ist aber definitiv originaler GSI 16V

    Hexxi hast aber auch recht kenne keine größere Memme als Bobby. Schrauberwetter beginnt erst ab 20grad und Sonnenschein:)
    Frank der vorderste Kadett auf deinem Bild sieht aber echt Top aus

    Ich bin der Oli, c20xele vom sehen her kennen wir uns auch so schon von den treffen in Dresden.
    Danny na kommste rum mit deinem D Kadett? Da wird der Anlasser bald zum Kadett treffen:) geil sonst gabs da maximal 1-2 zu sehen
    Wettergott is scheinbar auf unserer Seite heute