Hatte mal die Dekra gefragt, Lwr austragen lassen, mit der Vorraussetzung Hartes Fahrwerk, also er geht net tiefer .
Dazu die Rückbank raus, also nen zwei sitzer, und meinetwegen noch zulässiges gesammtgewicht reduzieren .
Die Antwort :
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.1990 ist gem. §50 (8) StVZO
eine vom Fahrersitz aus zu bedienende Leuchtweitenregelung vorgeschrieben
(http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php).
Bei allen nachträglichen Änderungen an den Scheinwerfern wären ggf.
die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die für den Zeitpunkt der
erstmaligen Zulassung galten.
Wenn an Ihrem Fahrzeug die Einhaltung des oben angesprochenen Absatzes 8,
der sich im Wesentlichen auf die EG-Richtlinie 76/756/EWG in der aktuell
geltenden Fassung 97/28/EG (Vorschriften der ECE-Regelung R48) bezieht,
durch das harte Fahrwerk, die Reduzierung der Sitzplätze auf den
Fahrersitz oder Einschränkung der möglichen Zuladung und Verhinderung der
"Nickbewegung" beim Anfahren realisieren lassen, wäre eine diesbezüglich
Abnahme sicherlich denkbar.
Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Die erforderlichen Prüfungen müssen in klimatisierten Räumlichkeiten mit
allen Beladungszuständen am konditionierten Fahrzeug unter Laborbedingungen
durchgeführt werden.
...um es kurz zu machen eine solche Prüfung wird teurer als die Nachrüstung
bzw. Ausrüstung mit der LWR.
Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme