Beiträge von Rekord-E-Schmiede

    Er weiss doch,wo das steht...haben wir ja schon mal geguckt.Aber wahrscheinlich kann er jetzt gerade nicht gucken,weil das Auto bei seinen Eltern steht.


    Das ist nicht aktuell!!!Früher war es so,wie du Zitiert hast,aber mittlerweile braucht man für die 07er Zulassung ein H-Gutachten,welches Erlischt,wenn "nicht H-Konforme" Umbauten vorgenommen werden...es sei denn,es war 10 Jahre nach der Erstzulassung möglich.


    Zitat von der ADAC Seite:


    Das 07er-Kennzeichen beruhte bisher auf der 1994 erlassenen 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Hierin war geregelt, dass die Zuteilung einer 07er-Zulassung im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.


    Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“


    Auch bei der 07er muss alles Eingetragen und H-Konform sein!

    Es kommt drauf an,ob die eine "Hell-Dunkelgrenze" haben.Wir hatten mal einen 06er Ford Taurus,der hatte sowas nicht,also gab es dafür auch keine Zulassung.
    Aber als Beispiel: die Nissan Skyline gab es auch nie für Rechtsverkehr,trotzdem fahren ja einige bei uns rum.Wenn man Scheinwerfer mit Linsen hat,ist es ansich nicht so sehr Aufwendig,da andere einzubauen.

    Also in jedem Fall brauchst du Scheinwerfer für Rechtsverkehr.
    Was hast du denn da gefunden,was ich noch nicht gefunden habe?!Ich gucke ja ständig nach Vauxhall...ein paar hatte ich ja schon.Im moment hab ich einen Signum da (und immer noch meinen Rekord E und BMW E3 und mein Vater hat noch einen E28).