Welche vermutung?Das die Reifen zu klein sind...?
Beiträge von Rekord-E-Schmiede
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Er weiss doch,wo das steht...haben wir ja schon mal geguckt.Aber wahrscheinlich kann er jetzt gerade nicht gucken,weil das Auto bei seinen Eltern steht.
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Ich komme nicht...muss Sonntag noch was Vorbereiten etc.
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Ich glaube,du kapierst es nicht...um die 07er Nummer zu bekommen,muss das Auto eine H-Abnahme haben.Es sind für die 07er also genau die gleichen Anforderungen nötig,wie für das H-Kennzeichen!
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Zitat
Original von Schatzmeester
Ohje ...
da schau sich mal einer manche Ds an, die hier mit 07 rum fahren ...
Zitat 49. AusnahmeVO der StVZO:
"Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) benötigen Kraftfahrzeuge, die aktiv an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben werden. Dies gilt auch für Fahrten der betreffenden Kraftfahrzeuge zum Zwecke der Begutachtung, Prüfung, Reparatur oder Wartung, zur Überführung an einen anderen Standort oder zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit. Abweichend von § 28 StVZO dürfen für Fahrten nach Satz 1 und 2 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden."es ist somit jedem selbst überlassen individualisierungen an einem auto "abnehmen/eintragen" zu lassen ... (dafür ist eh kein platz in dem schein) ... ich würde es dennoch immer dem TÜV/DEKRA-typen vorführen, damit mein gewissen beruhigt ist ...
und zu dem D ... echt schicker wagen ... verbastel ihn nicht zu sehr ...
Das ist nicht aktuell!!!Früher war es so,wie du Zitiert hast,aber mittlerweile braucht man für die 07er Zulassung ein H-Gutachten,welches Erlischt,wenn "nicht H-Konforme" Umbauten vorgenommen werden...es sei denn,es war 10 Jahre nach der Erstzulassung möglich.
Zitat von der ADAC Seite:
Das 07er-Kennzeichen beruhte bisher auf der 1994 erlassenen 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Hierin war geregelt, dass die Zuteilung einer 07er-Zulassung im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.
Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“
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Zitat
Original von Toby
Genau so ist das, will den Wagen nicht im Alltag fahren, schon gar nich mit dem Fahrwerk und der Rad/Reifen Kombi. Da ich das auch niemals eingetragen bekomm, denke ich, war die rote 07 meine erste Wahl.
Auch bei der 07er muss alles Eingetragen und H-Konform sein!
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Es kommt drauf an,ob die eine "Hell-Dunkelgrenze" haben.Wir hatten mal einen 06er Ford Taurus,der hatte sowas nicht,also gab es dafür auch keine Zulassung.
Aber als Beispiel: die Nissan Skyline gab es auch nie für Rechtsverkehr,trotzdem fahren ja einige bei uns rum.Wenn man Scheinwerfer mit Linsen hat,ist es ansich nicht so sehr Aufwendig,da andere einzubauen. -
Ist ein Rechtslenker,will hier keiner haben.Deswegen Schlachte ich sowas auch.
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Doch,den kenn ich...der meldet sich nicht.
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Also in jedem Fall brauchst du Scheinwerfer für Rechtsverkehr.
Was hast du denn da gefunden,was ich noch nicht gefunden habe?!Ich gucke ja ständig nach Vauxhall...ein paar hatte ich ja schon.Im moment hab ich einen Signum da (und immer noch meinen Rekord E und BMW E3 und mein Vater hat noch einen E28).