Es gibt nichts, was dagegen sprechen würde. Man muss nur entsprechend der ABE aufgeführte Auflagen einhalten.
Beiträge von BO-UM 689
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Es gab seinerzeit tatsächlich Tieferlegungsfedern von der Firma H&R, die keiner Eintragung bedürften, eine ABE beinhalteten. Mittlerweile werden die Fahrwerksfedern nur noch mit einem Prüfzeugnis ausgeliefert, bei der eine Anbauabnahme in jedem Fall erforderlich ist.
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Leider hast du mit der Tuning World Bodensee -speziell Go-for-Gold- recht. Ich habe es vor einer Woche von einem Freund erfahren, dass es ausfällt. Aber trotz Traurigkeit bin ich zu dem Entschluss gekommen, mich bei der Private Car Area anzumelden. Wenn ich die Zusage bekomme, bin ich auf jeden Fall da. Ich muss nur noch einige Probleme aus der Welt schaffen, die sich leider noch zusätzlich angehäuft haben. Aber ich bin zuversichtlich, werde dafür kämpfen; habe lange genug auf diesen Augenblick gewartet.
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Bei Bedarf komme ich gerne auf dein Angebot zurück. Zur Zeit habe ich mit Kohlefaser abgeschlossen.
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Ich habe für sehr unhandliche (unförmige) Teile eine Form erstellt, wie z.B. Bremsflüssigkeitsbehälter oder Verteilerkappe. Diese bestand aus Kautschukmasse, die ich über das zuvor aufgetragene Gewebe aufdrückte. Diese Teile lassen sich nicht mit "Andrücken" des Gewebes "bezwingen". Bei anderen Formen kann man sich schon etwas einfallen lassen hinsichtlich des Andrückens. Ich habe mir zum Teil Hilfsmittel besorgt, so z.B. Draht oder Wäscheklammern, um mir zu helfen. Mit Vakuum hatte ich aber derartiges nicht fabriziert, zudem ich auch nicht weiß, wie es funktioniert.
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Das Drehgestell finde ich sehr gut gelungen, das du verwendest. Ist ja auch mal interessant zu sehen, an welchen Aufnahmepunkten eine Wendemöglichkeit der Karosserie ins Auge gefasst wird.
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Wenn es sich um serienmäßige vordere Fahrtrichtungsanzeiger handelt, werden sie auf dem Glas mit der Kennung "1 oder 1a oder 1b" versehen sein.
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Es muss eingetragen werden. Und zwar wird hierbei zum einen der Anbau begutachtet (Abstand zum äußeren Fahrzeugumriss, Mindesthöhe, Abstand der beiden Blinker untereinander) und zum anderen müssen die Blinkergläser auch als solches beschrieben sein (auf dem Glas befindet sich nicht nur das E-Prüfzeichen, sondern auch eine Kennzeichnung, die diesen Blinker auch nur zum Einsatz als Blinkleuchte erlaubt.
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Deine Entscheidung kann ich nur begrüßen!!!
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hi trabi,
also war heute super der tag... endlich haben wir es geschafft dich zu besuchen.
Wir sind total beeindruckt was du alles noch vor hast und mit welcher Freude und Genauigkeit du alles angehst.
Hoffen das wir uns noch öfters sehen werden, trotz der Entfernung...
anbei erstmal 2 Fotos von heute....Gruß Thomas & Lothar