Blinker zuschweißen und in die Frontschürze setzen

  • #1

    Hi..... werde in der kommenden Woche meine Blinkeraussparrungen im Kotflügel zuschweißen und kleinere Blinker in die frontschürze setzen.
    Wollte nur mal wissen ob so etwas eingetragen werden muss oder nicht?


    Danke.

  • #2

    Es muss eingetragen werden. Und zwar wird hierbei zum einen der Anbau begutachtet (Abstand zum äußeren Fahrzeugumriss, Mindesthöhe, Abstand der beiden Blinker untereinander) und zum anderen müssen die Blinkergläser auch als solches beschrieben sein (auf dem Glas befindet sich nicht nur das E-Prüfzeichen, sondern auch eine Kennzeichnung, die diesen Blinker auch nur zum Einsatz als Blinkleuchte erlaubt.

    Ich hoffe inständigst, dass dieses Lebenswerk


    den Ansprüchen dieses Kadett D


    in vollstem Maße Rechnung trägt.


    WWW.DER-GRAUE.COM

  • #3

    Alles klar. Wollte vielleicht die Golf 1 Frontblinker nehmen. Die sind schön schmal. Das wäre also möglich? ich mein wenn sie bei vw als solche durchgehen.

  • #4

    Wenn es sich um serienmäßige vordere Fahrtrichtungsanzeiger handelt, werden sie auf dem Glas mit der Kennung "1 oder 1a oder 1b" versehen sein.

    Ich hoffe inständigst, dass dieses Lebenswerk


    den Ansprüchen dieses Kadett D


    in vollstem Maße Rechnung trägt.


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  • #6

    HELLA 2BA 002 939-171


    Gebrauchsnummern E1 32710, E1 42788


    VW 171 953 055
    VW 171 953 055 D



    Übrigens sind die Steckhülsengehäüse bei VW unter der Teile-Nummer 171 971 934 erhältlich.


    Einmal editiert, zuletzt von ConvoyBuddy ()

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