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#2 Es muss eingetragen werden. Und zwar wird hierbei zum einen der Anbau begutachtet (Abstand zum äußeren Fahrzeugumriss, Mindesthöhe, Abstand der beiden Blinker untereinander) und zum anderen müssen die Blinkergläser auch als solches beschrieben sein (auf dem Glas befindet sich nicht nur das E-Prüfzeichen, sondern auch eine Kennzeichnung, die diesen Blinker auch nur zum Einsatz als Blinkleuchte erlaubt.
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