Beiträge von BO-UM 689

    Jeder baut seinen Kadett nach seinen Vorstellungen und das ist auch gut so. Wie ich schon erwähnt hatte, gibt es hier einige tolle kadetten, die Herzen höher schlagen lassen. Mit Sicherheit werden wir uns begegnen, irgendwo...

    Dein Fahrzeug muss mindestens die Abgasrichtlinie erfüllen die galt, als dein Kadett in den Verkehr gekommen ist. Egal, welcher Motor oder welche Anbauteile dort untergebracht werden. Das Beste ist in deinem Fall ein Gutachten aufzutreiben, das in deinem Fahrzeug den Betrieb eines anderen Motors in Verbindung mit den Weber-Vergasern zulässt, da dann in dem entsprechenden Gutachten die Abgasrichtlinie genau geprüft wurde. Oder man müsste das Institut für Fahrzeugtechnik in Essen kontaktieren, die das Abgasverhalten unter allen Bedingungen messen können (Tel.: 0201-8254146). Aber wenn auch dort die Richtlinie nicht eingehalten wird, muss man leider bezahlen, obwohl keine Eintragung erfolgen kann. Oder als letzte Variante könnte man bei den TÜV-Prüfstellen nachfragen, ob ein entsprechendes Gutachten vorliegt.

    Habe mir jetzt erstmalig deine Bilder angesehen und bin sehr beeindruckt von deinem Vorhaben. Das wird optisch auf jeden Fall ein Leckerbissen werden. Nur weiter so.

    Beim Begriff "Baby" musste ich jetzt ein bisschen schmunzeln.
    Konkurrenz wird groß anwesend sein, da bin ich mir sicher. Es wird nicht einfach werden, gerade wenn man sich die Bilder der Fahrzeuge vergangener Jahre ansieht, die auf diesem Treffen standen.
    Aber interessant ist natürlich das Zeigen des fertigen Produktes vor so vielen Leuten. Mal schauen, wie es ankommt.

    am 01.Mai 2008 um 20.00 Uhr ist soweit... meine Homepage wird dann endlich eröffnet....


    Habe die Zusage für die Tuning-World am Bodensee bekommen. :D


    Alle die Interesse haben sich mit mir zu unterhalten und auch dort sind:


    werde in der Halle A3 ( Private Car Area ) zu finden sein.


    Gruß Thomas

    Ich möchte dir aus dem aufgehobenen §28 Abs. 3 zitieren:
    Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten:
    Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte nach Muster 3 können durch die für den Betriebssitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung, auch ohne vorherige Bezeichnung eines bestimmten Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein zugeteilt werden. Der Empfänger dieser Hefte hat für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Art und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeugidentnummer und die Fahrstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind am Betriebssitz zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das rote Kennzeichen zugeteilt worden ist, oder nach Widerruf sind Kennzeichen und ausgegebene Hefte der Zulassungsbehörde unverzüglich einzureichen.

    Ich bin sichtlich überwältigt, dass euch meine Arbeiten gefallen, zumal ja nur ein Ausschnitt meiner Arbeit gezeigt wurde. Nach Oschersleben werde ich wohl nicht fahren, da ich schon andere Treffen ins Visier genommen habe, die einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Ich muss etwas Rücksicht auch auf meine Familie nehmen, denn Mutter und Tochter sind ansonsten alleine zu Hause. Aber am 22.05. habe ich für Tuning Total in Kaunitz zugesagt. Wenn irgendwelche Fragen offen sind, dann könnt ihr gerne auf mich zukommen.