Das hätte ich an deiner Stelle nicht gemacht. Theoretisch kann der Käufer jetzt ewig lange so rumfahren. Wenn es zum Unfall kommt, dann zahlt deine Verischerung und du wirst hochgestuft. Aber davon wollen wir ja nicht ausgehen. Wenn der Wagen jetzt umgemeldet wird bekommt der Käufer eine Bescheinigung. diese Bescheinigung musst du deiner Versicherung vorlegen.
Hatte meinen damals auch angemeldet mitgenommen. In den Kaufvertrag stand dann unter "Sonstige Vereinbarungen": "Der Käufer verpflichtet sich den Wagen am nächsten Werktag umzumelden."