Ich sehe diese Änderung eher kritisch. Zur Vermeidung von Missbrauch werden (mal wieder) alle schikaniert, insbesondere die weit überwiegende Mehrheit, die das Kennzeichen sachgerecht verwenden möchte. No comment...
Das Kurzzeit-Kennzeichen ist ja auch zum Vorführen beim TÜV, z.B. zwecks HU, gedacht. Das geht aber nun anscheinend nicht mehr, weil man ja offensichtlich auch kein Kurzzeit-Kennzeichen mehr ohne HU bekommt. Hier beißt sich doch der Hund in den Schwanz! Damit erfüllt das Kennzeichen diesbezüglich seinen Verwendungszweck nicht mehr - oder gibt es da noch eine Sonderregelung?
Ich halte es auch nicht für sinnvoll, wenn Leute mit Autos in technisch bedenklichem Zustand umher gurken und damit sich und andere gefährden, aber diese Änderung ist nicht die richtige Antwort darauf!
Grüße!