naja, ohne das über mir stehende in Frage zu stellen, aber es gibt ein Gesetz nachdem ein Mensch erst dann Schuldig ist, wenn ihm die Schuld zweifelsfrei bewiesen werden kann.
So, dann interessiert mich mal, wie die Jungs bei einem eventuellen Verfahren beweisen wollen, was sie gesehen haben.
Zumal hier ganz klar 2 gegen 2 stehen würden, mal angenommen es würde sich tatsächlich um eine illegbale Aktion handeln.
Einfach Einspruch raus, und falls es zu einem Gerichtsverfahrfen kommt, weiter sehen.
Gibt es in verbindung mit 150€ und 3 Punkten nicht auch nen Monat Fahrverbot?