Soweit ich weiß, sind die meisten Beleuchtungen erlaubt, sofern diese als "Show bzw. Vorführbeleuchtung" gilt.
Ob dies dann auch als Einstiegshilfe geltend gemacht werden kann...
Ich formuliere es einfach mal so. Theoretisch kann dir keiner was. Solltest du allerdings beim Aussteigen jemanden durch deine Einrichtung beeinträchtigen oder gar einen Unfall verursachen, hast du eventuell ein Problem. Allerdings nur so lange dur dich auf einer Straße befindest.
Auf einer privaten Auffahrt oder Gelände ist es quasie dir überlassen, wo du was für ein Licht anmachst. Denn auf deiner Auffahrt gilt die STVO nicht 
Wenn du nur von der Arbeit nach Hause oder zu Kollegen (mit auffahrt) fährst, dann ist es im Prinzip legal.
Wie gesagt, was auf StVO-Freiem Gelände passiert ist soweit egal, wenn es dann nciht eine beabsichtigte oder schwerwiegende beeinflussung des Verkehrs ist.
Einige gehen hier etwas hin und her.
Der eine sagt, guck doch bei BMW, die haben es serienmäßig, die Anderen sagen, dass es hier die Fahrzeuge im ganzen Abgenommen wurden und nicht nur das Licht.
Hier wäre auch meiner Meinung nach eine Vollabnahme des Bauteils nötig.
Spric h es müsste getestet werden ob es z.b. bei Nacht den Starßenverkehr beeinflussen kann.
Denn immerhin kann man einen Kadet nciht mit einem BMW vergleichen. Das U-Licht bei BMW ist serienmäßiger Bestandteil. Das bedeutet, dass das Fahrzeug so gebaut wurde, dass eine Beeinflussung des Verkehrs nicht möglich ist. Hierfür sind z.b.bestimmte einlassungen oder Ähnlcihes vorhanden, was bei einem Kadett einfach nicht der Fall ist.
Demnach halte ich eine Eintragung für eher unwahrscheinlich.
Und selbst wenn...
Stell dir mal vor du stehst am Straßenrand und von hinten kommt einer. Du machst die Tür auf und der, der von hinten kommt erschreckt sich oder wird dadurch abgelenkt.
Wer hat Schuld?
Der TÜV?
wohl kaum 
Gruß Chris