ZitatAlles anzeigenWenn Die guten Grünen, Gott habe Sie seelig, nun sehn das weder ein verkaufsschild an dem Wagen hängt noch irgendwelche anderweitigen aktionen unternommen werden das Fahrzeug der Masse als Verkauf darzustellen, auf dem Park/Zeltplatz, Wie greift dann da das Gesetz Durch ??
Im äussersten Fall kann man auch noch behaupten, dass das Fahrzeug bereits verkauft ist, aber noch keine Schriftliche Vereinbarung vorliegt...
Und ohne diese ist ein Verkauf nicht Rechtswirksam. Sollte man also ncohmal angehalten werden, so kann man sagen, dass der Deal geplatzt ist.
Das mit der Steuerhinterziehung ist meines Erachtens doch leicht überzogen. Immerhin hast du ja für die Numernschilder usw. auch kräftig an den Staat bezahlt und dir damit in keinster Weise einen Vorteil gegenüber der Regulären Anmeldung verschaft.
Zudem (wenn nicht) bist du nciht ausserhalb der erlaubten Zeit mit dem Wagen gefahren, demnach denke ich, dass es nicht sehr realistisch ist, dass du dafür einen bekommst.
Versicherungsbetrug ist in keinem Fall. Denn dafür muss es einen Unfall gegeben haben, wie Buddy schon sagte.
Ich finde das ziemlich überflüssig, dass es dafür auch ncoh spzielle Regeln gibt. Das ist doch reine Abzocke.
Wer weiß, dass es verboten ist, redet sich billig raus und keiner kann ihm was. Wer es nicht weiß bekommt ugsp. richtig derbe auf die Fresse. Schon hat man 2-3 Anzeigen und wenn der Nachbar auch noch Stress macht bekommst du gleich eine 3. o. 4.
Es ist reine Abzocke.
Aber was reg ich mich auf. Ich würde auf jedenfall vor Gericht ziehen.
