ZitatAlles anzeigenOriginal von Music-Boy
So einfach ist die Aussage dann doch wieder nicht...
wenn einer nach links zieht, ohne nach hinten und seite zu gucken, dann kracht es auch schnell und dann hat sicherlich NICHT der Hintermann schuld !
Da kann der submach/Soeren Dir ein Liedchen von singen ! ...wegen so nem Volldeppen ist sein (ehemals) super erhaltener Kadett-E Champion nun ein Totalschaden.
Immer schön brav VOR dem Spurwechsel in die Spiegel schauen, Schulterblick machen und vor allem den Blinker setzen !!!
Gruß Music.
mein Beileid an die Beiden.
Wenn es Nachts ist und der Überholende kein Licht an hat, ist der Auffahrer schuld. Ebenso, wenn dieser betrunken ist. Teilschuld o. Vollschuld: Eine Tüv-Pflichtige modifikation nicht eingetragen, das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz gefahren ist.
Ich denke, wenn man immer weiter ausholt, gibt es kein Ende
Zum defekten Blinker.
Entsteht ein Unfall gib es 2 Regeln.
1. Vor Fahrtantritt sind alle Beleuchtungen auf Funktion zu prüfen (so ähnlich wie Anschnallen).
Theoretisch müsste der Unfallgegner bzw. seine Versicherung beweisen können, dass die Birne schon vor Fahrtantritt defekt war. Nur dann könnte man dem Vorderman zumindest eine Teilschuld zuweisen. Aber wie heisst es so schön: "Der Angeklagte ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde."
Hinzu kommt, dass bei einem Auffahrunfall meist als erstes die Rückleuchten und die Stoßstange dran glauben müssen.
Somit fast unmöglich
Alos IMMER Zeugen suchen bei einem Unfall