Der Farbton heißt "New Imola Orange" ist ein Perlglanz Metallik lack. Tankdeckel kommt natürlich n anderer hin, is jetz nur mal das des Loch zu is.
Beiträge von Keks
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So da isser !
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Juhu !
Nach 4 langen Wochen kann ich Heut mein Schätzle wieder vom Lackierer holen. Bilder gibts sobald ich wieder da bin.
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Wirds auch verzinnt ?
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Glückwunsch !!!
Und alles gute für die Zukunft
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Das is musik in meinen Ohren ...
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Soviel ich weiß gibt es kein "Rückgaberecht". Wenn soswas angeboten wird steht es in den AGBs, das kann sich aber von Hänler zu Händler enden. Hiern auszug ausm BGB
§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.
(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Sonst Verbraucherzentrale oder die Rechtsauskunft
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hm vieleicht is das bei euch anders...
Als ich das letzte mal bei TÜV war, also die richtige Halle (wollt nur den CUP eintragen lasen),
ham die Prüfer untereinander um 10 € gewettet ob meine schwarzen Blinker eingetragen sind und ob ich die "selber angemalt hab".
Als ich ihm dann die ABE in die Hand gedrückt hab isser telfonieren gegangen und kam ohne grinsen wieder.
Tja mit der eintragung ises nix geworden. Matreial zu dünn und ohne Festigkeisgutachten geht das sowiso net hams gesagt. -
1. Breiterer Reifen als im Schein, also reifen größe und Felge eintreagen lassen ("Radhäuser sind zu erweitern", oder so ähnlich stehts im Gutachten)
2. Hat ich auch, mit Fahrwerk 40/40 sehr knapp hast fast kein spiel mehr zum Falz hinten (wenn er net umgelegt is).
3. Laut Rieger und Ludwig sind das nur die orginal Opel Felgen
die 5,5 x 14 (im Schein steht: 185/60R14 82S A.FELGE 5 1/2x14) -