Beiträge von Dark Angel


    :totlach: Der war mal gut.... heutzutage hat jeder popelige 1.3er CDTi Corsa Drehmoment als ein Kadett GSi und lässt euch an der Ampel stehen, wenn er will. Vielleicht sollte man darüber auch mal nachdenken, 150 PS und knappe 200 Nm waren zu Zeiten des C20XE mal viel, heutzutage ist es gerade mal der Anfang der Leistungsskala ;)


    Zum eigentlichen Thema: Wie oben schonmal erwähnt wurde, zum TüV fahren, das Teil per Einzelabnahme eintragen lassen und gut ist...

    Das mit den ca. xx mm Tieferlegung steht in fast allen Gutachten von Keilform Fahrwerken, da der TüV ja auf dem Dach (an der höchsten Stelle) die neue Höhe misst.
    Nur bei Gewindefahrwerken werden die Maße von Radnabe bis Kotflügel für vorne/ hinten extra aufgeführt.


    Hatten nicht wir 2 beide in dem anderen Thread schonmal ne Diskussion zu dem Thema? :D
    Nochmal zum mitdenken: Die Plakette ist vorgeschrieben, soweit ist die Sache klar. Überwachung der Plakettenpflicht obliegt dem Ordnungsamt, die wiederum dürfen nur den ruhenden Verkehr überwachen, das Parken ohne Plakette ist allerdings erlaubt. Den fahrenden Verkehr überwacht die Polizei, die aber wiederum nicht´s wegen fehlender Plaketten unternehmen dürfen. Selbst wenn dich einer vom Ordnungsamt sieht, wie du mit dem Auto um die Ecke kommst, dürfen sie nix sagen, weil du zum Zeitpunkt deiner "Straftat" ausserhalb seines Zuständigkeitsbereich warst.
    Moral der Geschichte: Bis diese Gesetzeslücke geschlossen ist, braucht keiner eine Plakette, aus dem Grunde verwarnen die Ordnungsämter zur Zeit nur, weil sie bei einer Vollstreckung der Strafe mit einer Anzeige rechnen müssen. Musterprozesse bzw. -urteile gibt es schon einige, bei Google kann man zu dem Thema auch einiges zu lesen ;)


    Wenn der Händler die Ware vom Hersteller bekommt und sie original vepackt weiterschickt, ist er aus dem Schneider. Es kann schliesslich keiner velangen, das er das Fahrwerk auspackt, sich nen Kadett zulegt, es einbaut und testet, ob die Tieferlegung erreicht wird ;)
    Solange auf dem Karton 60/40 draufsteht kann man dem Händler nix vorwerfen.


    Das Problem liegt eindeutig beim Hersteller, darüber gibt es auch hier schon einige Threads, von anderen Foren will ich erst garnicht reden :rolleyes:
    Fakt ist nunmal, die Federn werden bei Tevema Twente in Holland produziert und die haben schon vorher nur Müll zusammengeschustert, egal ob sie sich TripleS, Evosport, Jamex oder wie auch immer genannt haben ;)


    Der Verkäufer liefert dir nur das, was auf der Verpackung steht, dem kannst du nix wollen. Da müsstest du dich schon an den Hersteller wenden, hab ich auch schon versucht, die schieben es auf die Zulieferer weiter... Da was zu erreichen ist für einen Normalsterblichen fast nicht möglich, die Kosten für Prozesse etc. wären höher als der Warenwert ;) ... zumal der Hersteller ja noch nichtmal in Deutschland sitzt, komischerweise aber hier die meissten Fahrwerke verkauft. Die kommen aus Holland und dort, wie auch in Belgien/ Luxemburg, Frankreich etc. wird kaum was verkauft, nur die Deutschen schlagen zu wie die (sorry) Blöden.


    :rolleyes: Der Umrüstkatalog ist keine ABE, er dient lediglich als Arbeitsgrundlage für den TüV Prüfer. Natürlich muss man die Bremsanlage nach dem Umbau abnehmen und eintragen lassen...


    Nicht ganz ;)
    Laut Gesetz hast du eine Schadensminderungspflicht (§254 BGB, wenn ich das richtig im Kopf habe). Demnach musst du abwägen, ob ein Zusammenstoß mit dem Hindernis oder ein Ausweichmanöver günstiger wird. Wie man sowas als Laie in solch einer Situation machen soll, ist mir auch nicht ganz klar, auf jeden Fall muss die Versicherung den Schaden so oder so zahlen. Wenn es keinen Zusammenstoß mit dem Reh gab, dann braucht man lediglich nen Zeugen, sonst könnte ja jeder einen Fahrfehler als Wildunfall deklarieren...


    Selbst ein Nachrüst G-Kat wird ihm nix bringen, da die KLR nur mit Kat´s zugelassen sind, die im Werk schon verbaut wurden. Also bliebe nur der Wechsel der Karosse, selbst der Motorumbau auf C14NZ/C16NZ z.B. wäre grenzwertig und die Nachrüstung mit KLR somit nicht wirklich eintragbar (kommt aber immer auf den Prüfer an).


    Im Übrigen würde ich mir jetzt noch keine Sorgen machen, wie in einem anderen Thread schon erklärt, braucht man die Plaketten aktuellnoch nicht wirklich ;)

    Das Problem hat man sehr oft bei den Cupline Fahrwerken, da dort nur billige Materialien etc. verwendet werden. Manchmal gehen die tiefer als angegeben, manchmal bleiben sie höher, teilweise gehen die hinten massiv in die Knie und vorne legen die Federn höher etc.
    Im Moment boomt die Branche mit den Billigfahrwerken und somit kommen auch täglich 3-4 Kunden zu uns zum Fahrwerkseinbau. Von 20 Fahrwerken erreicht höchstens eins die korrekte Tieferlegung und das Fahrverhalten ist besser als vorher, die restlichen 19 kann man in die Tonne treten.
    Wiedermal bestätigt sich die Aussage: Wer billig kauft, kauft 2 mal ;)

    Beim C16NZ kam auch die MKL und ein Code wurde gespeichert, der aber nicht wirklich vorhanden war. Ist genauso wie FC 44 und 45 (Abgas zu mager/ zu fett), welche gleichzeitig angezeigt wurden ?( Beim Kadett war es laut Opel ein Fehler in den Steuergeräten... nur kann ich im Moment nicht sagen ob es beim C12NZ sowas auch gab.


    Nächste Frage wäre: Ist der LLR neu oder gebraucht? Komischerweise haben die auch öfter das Problem, das sie in ausgebautem Zustand funktionieren, baut man sie ein, streiken sie.
    Darauf das der Schliesszapfen vorne die selbe Form hat, hast du ja sicher geachtet?! Wobei es dadurch keinen FC geben würde....