Kann mich meinen beiden Vorrednern da nur anschließen,
so etwas ist wirklich eine EXTREME Frechheit!!!
Immerhin bestehen bei Neuwagen Garantien von 2-3 Jahren,
und nicht wie er euch geben will 1 Jahr, das ist nämlich
die gesetzliche mindest- Gebrauchtwagengarantie!
Weiterhin ist der andere Vorbesitzer tatsächlich Wertmindernt, und die 2t km sind auch nicht ohne!
Würde definitiv auf einen Neuwagen bestehen, oder 2-3 Jahre
Garantie, wie bei einem Neuwagen + die eine Felge Ersetzen,
rundum neu bereifen, volltanken und kostenlos Zulassen...
PS: rechtlich gesehen ist der Kaufvertrag unwirksam bzw.
wenigstens anfechtbar, das heißt als nichtig zu erklären 
glaube das geht nach §§ 119 oda 121 BGB, weis es nimmer
auswendig xD