Wozu Unterbodenschutz, wenn das Auto nurnoch auf Trockener, Staubfreier Strasse gefahren werden soll
(übertrieben gesagt)
Beiträge von Endzeitprophet
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Original von Gonzales
das heckblech sieht aber nich grad prickelnd aus
Darum schreibt der gute ja auch, das es ersetzt wird

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Dolle sache. Darfste bei meinem Auto auch machen dann.
Bin ja ma gespannt, wie die Seitenwand aussieht... und noch gespannter, wie das dann noch weitergehen wird bei Dir...
zu viele Ideen, um alle in ein Auto zu stopfen
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hab ich ja dabeigeschrieben das es aus nem Omega B is

@ Stance
die is grösser. Und man muss anpassen, wie Excalibur sagt. Hab da ne weile dran rumgefrickelt bis es gepasst hat das nichts übersteht und es press sitzt ohne unschöne Spalten
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Ich hab für Motor mit Comfortschaltung samt Abdeckung und den Runden Leseleuchten und Sonnenblenden mit Beleuchteten Spiegeln und 50% des Kabelbaums (wurde am unteren Ende der A-Säule abgeschnitten) aus nem B-Omega 15-20 Euro auffem Schrottplatz bezahlt... (ungefähr, hatte noch ne menge anderes Zeuch dabei, hab mal grob aufgerechnet
)
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Mein Auto hab ich seit 1.5 Jahren, meine Frau seit 7.5 Monaten... da dürfte Klar sein, das ich vom Auto mehr hab

Zumal ich mein Auto "Restauriere" und jeden Schritt festhalte, was bei meiner Frau nich nötig ist

Vom Auto sinds über 2000 ... von meiner Frau nich so viele

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Doch, sowas war auch dabei.
Bei nem Schrotter hier inne nähe steht ein B-Kadett Cabrio... abgewrackt. Was will man machen. Wenn der Mensch ansich "Geld" hört, klinkt er aus, und glaubt daran was gutes zu tun und zu bekommen. -
um das ganze mal zum abschluss zu bekommen... und um Jannik ein wenig Sicherheit zu geben wegen seiner Reifen

Allwetter, wenn mit MS / Schneekristalldings gekennzeichnet, dürfen im Winter gefahren werden, auch wenn Schnee liegt.
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hier vom adac:Rechtlich bedeutsam ist die Neuregelung zunächst für Verkehrsverstöße, also das Fahren mit Sommerreifen trotz Schnee oder Eis. Sofern die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges nicht an die Winterverhältnisse angepasst ist, sieht Nr. 5 a BKat ein Verwarnungsgeld von 20 € vor. Kommt es dabei zu einer konkreten Behinderung, so ist ein Regelsatz von 40 € sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister festgeschrieben.
Die gesetzliche Änderung zur Ausrüstung von Fahrzeugen richtet sich nicht nur an den Fahrer, sondern auch an den Halter, wenn er weiß, dass das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren wird und die Bereifung ungeeignet ist. Aus diesem Grund droht dem Autovermieter oder dem Arbeitgeber ein Verwarnungs - oder Bußgeld, wenn er seine Fahrzeuge trotz winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen überläßt.
Als "geeignet" im Sinn der Neuregelung muss jeder Reifen angesehen werden, der bei winterlichen Straßenverhältnissen Sicherheitsvorteile gegenüber dem Sommerreifen bringt. Eine Kennzeichnung mit M+S oder Schneeflocke muss daher als ausreichend angesehen werden, sofern die Profiltiefe den gesetzlichen Mindestanforderungen des § 36 Abs. 2 StVZO (1,6 Millimeter) genügt. Winterreifen mit weniger als 4 Millimeter sollten jedoch als Sicherheitsgründen nicht mehr im Winter gefahren werden.
Ob der Qualifizierungstatbestand der Behinderung vorliegt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Problematisch sind die Fälle im Grenzbereiche, wenn also Schnee fällt und dieser nicht auf der Straße liegen bleibt, oder die Benutzung von Sommerreifen bei Tauwetter. Hier ist in Zweifelsfällen vom Opportunitätsgrundsatz (§ 47 Abs. 1 OWiG) Gebrauch zu machen und das Verfahren einzustellen.
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Was mich Irritiert... es gibt Allwetterreifen mit M&S sowie dem Eiskristall"aufdruck" ... sprich, die sind für den Winter, Matsch und Schnee etc zugelassen. Sonst dürften Sie ja nich verkauft werden (und TÜV gibts damit auch, selbst im Winter... weiss ich genau
)Warum also soll ich die nich fahren dürfen?
Seis drum... wolln wir ma Janniks Thread nich vollmüllen, ich ruf morgen ma mein TÜV-Mensch an. Will das jetzt von "oben" wissen

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Dann hat mir mein Alter Versicherungsfuzzi auch diesbezüglich blödsinn erzählt...
Wozu dann Allwetter, die auf alle Wetterbedingungen zugelassen sind?