Technisch gesehen war die Tieferlegung damals möglich, daher kein Ding. Gewindefahrwerk schaut da schon schwieriger aus (z.B. )
Was mir ein TÜV Prüfer mal sagte (als ich wegen meinem Fahrwerk dort war.... war nicht eingetragen, aber genauso alt wie das Auto
)
Wenn es die Federn damals genau so gab (KBA gleich reicht dabei, weil neuauflagen mit modernerem Material z.B. bekommen eine neue KBA) garkein Thema.
Im Beispiel meiner H&R Federn traf das zu, die Federn (H&R Rot für Kadett E CC und Cabrio) gab es damals als der Kadett E noch Neuwagen war. Die Heutigen Federn von H&R (für den Kadett E CC/Cabrio) sind Grün, und haben die Roten ersetzt. Streng genommen dürfte ein H Kennzeichen mit den Grünen Federn nicht vergeben werden, aber man kann hier auf den Punkt Sicherheit setzen, weil die Federn besser sind. (Ein Sicherheitsgurt in einem Olympia ist kein Grund für kein H Kennzeichen z.B. )
Am ende, wie hier schon geschrieben wurde, kommts aber auf den Prüfer an.