Für den Bösen Blick (In der Fachsprache auch Motorhaubenverlängerung genannt - gefällt dem TÜV besser wenn man das so nennt
)
kannst Du als Vergleichsgutachten das der Kamei-Blenden nehmen. Gibts hier in der Database zum Runterladen.
Solange Du nur die Ecken verbunden hast, und den nicht (wie z.B. die Mattig MHV) viel zu weit gegangen bist, geht das Problemfrei.
Die Rückleuchten sind eintragungsfrei, sofern ein E Zeichen drauf sit (Irmscher müsste als Hersteller gelten, gibt noch nen zweiten Hersteller, die sind eher Grau, auch Eintragungsfrei)
Schwarze Blinker, wenn nicht Lasiert, sondern "Original" Schwarze mit E-Zeichen auch Eintragungsfrei.
BJ Sagte bereits richtiges zur NSL, aber auch hier gilt, Eintragungsfrei nur, wenn nicht Lasiert (Sonst nichtmal Eintragungsfähig)
Einzig fürs Lenkrad brauchst Du eine ABE /Gutachten.
Beachte dabei aber (solltest Du die ABE/Gutachten) Erhalten, das Du möglicherweise zwei brauchst. Eine für die Nabe, und eine für das Lenkrad.
manchmal steht in der ABE fürs Lenkrad "Modell XY in Verbindung mit Nabe SZ" und auflagen in sachen Servo, Bereifung etc. Je nach Änderungen am Fahrzeug ist dann auch eine ABE nichtmehr eine ABE, sondern ein Gutachten, und muss dennoch eingetragen werden 