Original von BJ Hunnicutt
Und trotzdem hat nr1ebw recht. Die Dekra darf es in den "alten" Bundesländer garnicht. Eine Eintragung eines Lenkrades das aufgrund einer nicht originalen Reifengröße vorgenommen werden muß, gilt als Einzelabnahme. Diese darf hier im "westen" nur der TÜV vornehmen. Hatte die gleiche Situation bei meinem Kadett. Gleiches Lenkrad, geänderte Rad/Reifenkombination. Eintragung nur beim TÜV. Bei mir allerdings kein Problem gewesen.
Mal nebenbei, in der ABE des Lenkrades steht zwar keine Motorisierung drin, aber die ABE Nummer des Autos. Wenn nun ein umgebautes Cabrio auch ne andere ABE Nummer bekommt, haste schon ein Problem. Weiß natürlich nicht ob dem so ist