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#6 euer auto ist als 5-sitzer für den straßenverkehr zugelassen worden; und verliert somit seine betriebserlaubnis, wenn du die bank ausbaust- ob die befestigungspunkte noch da sind oder nicht! wenn du deinen versicherungsschutz nicht verlieren willst, solltest du es eintragen lassen. das kriegste jedoch wiederrum nur, wenn du die befestigungen für die hinteren gurte entfernst.
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#8 Das Thema gab es hier schonmal,bei dem altent thread kam nur raus, dass der cc auch als 2 sitzer erlaubt ist.
Da mein Cabrio auch als 2 sitzer eingetragen war als ich ihn gekauft hatte, kann ich euch nicht sagen, ob es so erlaubt ist. Ich habe den zusatz drinstehen, dass wenn ich meine Schroth benzutze, ich nur noch 2 sitzplätze habe: dann zu 12: 2*. aber wie gesagt, ich habe noch nie nen ganz originalen Fahrzeugschein vom Cabrio gesehen!
Gruß
Christian
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#10 Die wahlweise Eintragung bezieht sich auf das Umklappen der Rücksitzbank. Denn dann fallen ja die hinteren plätze weg.
Ist also im Endeffekt das Gleiche als ob man die Bank komplett rausnimmt. Somit würde ich sagen, so lange alle Dinge (Halter, Gurte) zur Rückrüstung vorhanden sind muss es nicht eingetragen werden. Geht man aber hin und entfernt dieses oder aber baut es zu mit beispielsweise einem festen HiFi Ausbau, ist eine Nutzung mit 5 Sitzplätzen nicht mehr gewährleistet und somit muss es vom TÜV abgenommen werden. -
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