muss ich es eitragen lassen wenn die rückbank draussen ist?

  • #1

    sers leutz hab mal ne fragen...


    ...wenn ich die rücksitze ausbau, muss ich mein auto als 2 sitzer ummelden?
    wenn nein hat es denn vorteile wenn man es trozdem machT???




    mfg kampi

  • #2

    mmmhhh das würde mich ja auch mal interssieren ^^ ... hab meine Rückbank auch ausgebaut ... muss ich das eintragen lassen ???


    Gruß Padawahn ! ! ! :wink:

  • #3

    Solange die Halter der Rückbank drinsind und die Gurte vorhanden, Nein.


    Solltet ihr allerdings die Halter wegflexen und/oder die Gurte abschrauben müsst ihr zum Tüv und auf 2-Sitzer umtragen lassen.


    Vorteile wüsste ich jetzt keine außer den gewichtsvorteil von en paar kilo.

    Die Wissenschaft bemüht sich das unmögliche möglich,
    die Politik das mögliche unmöglich zu machen.

  • #4

    naja gewichtsersparniss gäbs bei mir nicht hatte vorr vllt. ne anlage einzubauen...


    ...mhm...und wie siehts mit der versicherung aus?
    gibts da vllt. vergünstigungen weil ich nichtmehr mit so vielen leuten im auto unterwegs bin?

  • #5

    Wenn du den Umbau so machst das du theoretisch die Sitze wieder voll Einsatz fähig machen klannst brauchst du es meines wissens nach nicht eintragen.


    Denn die Jäger umbauten die Ich in meiner Firma durchführe werden auch nicht als 2sitzer eingetragen.

  • #6

    euer auto ist als 5-sitzer für den straßenverkehr zugelassen worden; und verliert somit seine betriebserlaubnis, wenn du die bank ausbaust- ob die befestigungspunkte noch da sind oder nicht! wenn du deinen versicherungsschutz nicht verlieren willst, solltest du es eintragen lassen. das kriegste jedoch wiederrum nur, wenn du die befestigungen für die hinteren gurte entfernst.

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #8

    Das Thema gab es hier schonmal,bei dem altent thread kam nur raus, dass der cc auch als 2 sitzer erlaubt ist.


    Da mein Cabrio auch als 2 sitzer eingetragen war als ich ihn gekauft hatte, kann ich euch nicht sagen, ob es so erlaubt ist. Ich habe den zusatz drinstehen, dass wenn ich meine Schroth benzutze, ich nur noch 2 sitzplätze habe: dann zu 12: 2*. aber wie gesagt, ich habe noch nie nen ganz originalen Fahrzeugschein vom Cabrio gesehen!


    Gruß


    Christian

  • #10

    Die wahlweise Eintragung bezieht sich auf das Umklappen der Rücksitzbank. Denn dann fallen ja die hinteren plätze weg.
    Ist also im Endeffekt das Gleiche als ob man die Bank komplett rausnimmt. Somit würde ich sagen, so lange alle Dinge (Halter, Gurte) zur Rückrüstung vorhanden sind muss es nicht eingetragen werden. Geht man aber hin und entfernt dieses oder aber baut es zu mit beispielsweise einem festen HiFi Ausbau, ist eine Nutzung mit 5 Sitzplätzen nicht mehr gewährleistet und somit muss es vom TÜV abgenommen werden.

    Gruß vom User der die Kadetten nur im Winter fährt. Meist damit nur Ärger hat und trotzdem immer wieder einen fährt.

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