Xenon im Kadett

  • #31

    Hi,
    der Austausch eines Typgeprüften Xenon-Scheinwerfers von einem anderen Modell ist möglich da der Scheinwerfer als Baugruppe Geprüft wird und nicht nur mit dem kpl. Fahrzeug.
    Wenn die Anbaubedingungen (dazu gehört auch die Anbaulage!) und sollten und auch alle vorgeschr. Zusatzeinrichtungen funktionieren ist die Eintragung meines wissens kein Problem.
    Ich werde bei meinen Fahrzeugen diesen Aufwand nicht machen.
    Dafür ist mir das Licht nicht sooo wichtig. Würde ich allerdings Calibra als Alltagsfahrzeug bewegen käme ich doch in die Versuchung.... ;)


    Gruss Michael

    ;( KADETT D CARAVAN IST VERKAUFT! ;(

    Einmal editiert, zuletzt von CARAWAHN ()

  • #32

    Also mein E vom E-Prüfzeichen an meinen Xenon sieht wie folgt aus.


    Oben und unten ein gerade Strich und an den Ecken abgerundet. Ist das jetzt das Eckige E Prüfzeichen oder das Runde. Sprich legal oder illegal?

  • #33

    Ist mal sch**ßegal ob rund oder eckig, E-Zeichen sind oft getürkt, gerade bei den Ebay Dingern. Ausserden kommt es drauf an ob das ein deutsches E-Zeichen ist und ob das markenübergreifend gilt.
    Manche Birnchen werden z.B. in nem yx Fahrzeug geprüft und für dort zugelassen, haben aber dann nur ein E-Zeichen für dieses Fahrzeug, also in anderen illegal ;)

  • #34

    Mal ganz abgesehen von deinem E Zeichen. Egal ob legal in Deutschland oder nur woanders. Das was du hast ist kein Xenon. Wenn das alles so einfach und günstig wäre, hätte inzwischen jeder Neuwagen so etwas!

  • Hey,

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