ich wollte mein alten gsi fürn winter nochmal auf die straße bringen bis er endgültig inne presse wandert. ich würd ihn gern schwarz matt machen.was kostet das und wie viel brauche ich? wollte ihn mit rlle lackieren bzw einfach drüber. soll ja nur noch fürn winter reichen und einigermaßen gut aussehn.

mattschwarz
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#8 Das Gerücht der Unzulässigkeit von mattschwarz geistert durch mehrere Foren.
Leider habe ich noch von keinem von einer diesbezüglichen Beanstandung Betroffenen selbst eine Stellungnahme zum konkreten Vorwurf des Verstosses gegen irgend eine Bestimmung lesen können. Immer waren es nur Berichte aus zweiter oder dritter Hand.
In der StVZO habe ich eine derartige Einschränkung nicht finden können.
(Lediglich zu Tagesleuchtfarben wie bei Feuerwehrfahrzeugen, aber das ist ja etwas anderes.)Hier in Berlin fahren Dutzende von Fahrzeugen mit mattschwarzer Lackierung. Unbeanstandet. Das gleiche gilt für den Grossraum Braunschweig, wo ein Bekannter von mir jahrelang einen mattschwarzen Dodge gefahren hat. (Andere matschwarze Fahrzeuge fahren dort auch. Unbeanstandet.)
Um den ganzen Gerüchten entweder eine Basis zu geben oder diese zu entziehen, habe ich heute eine Anfrage an TÜV Nord und die DEKRA geschickt. Die sollten es ja eigentlich genau wissen.
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diversen Internet-Foren bin ich in letzter Zeit über die Behauptung gestolpert, dass eine mattschwarze Lackierung des Fahrzeugs von Ordnungskräften bemängelt worden sei.
Frage: Gibt es eine derartige Vorschrift? (In der StVZO konnte ich darauf keine Hinweise entdecken.)
Mit freundlichen GrüssenSobald mir Antworten vorliegen, werde ich sie hier posten.
:EDIT
So schnell kann's gehen ... die DEKRA hat bereits geantwortet.
ZitatBetreff: Antwort: mattschwarze Lackierung Datum: Tue, 19 Jul 2005 08:52:16 +0100 Von: [EMAIL]Pruefwesen@dekra.com[/EMAIL] An: [EMAIL]xxx@t-online.de[/EMAIL]
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Derartige Einschränkungen der Farbgebung sind uns lt. den Vorschriftender StVZO ebenfalls nicht bekannt.
Wobei sich nicht negieren lässt, dass eine gute Lackierung mit Reflexionendeutlich zur passiven Sicherheit beiträgt und eine bessere Erkennbarkeitfür andere Verkehrsteilnehmer eindeutig gegeben ist.
Gesetzliche Forderungen dazu bestehen unseren Erachtens nicht!
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbHAP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i. A. Andreas Forkert
Sie hatten folgende Angaben gemacht:
Ihre Frage: Sehr geehrte Damen und Herren,in diversen Internet-Foren bin ich in letzter Zeit über die Behauptunggestolpert, dass eine mattschwarze Lackierung des Fahrzeugs vonOrdnungskräften bemängelt worden sei.Frage: Gibt es eine derartige Vorschrift? (In der StVZO konnte ich darazfkeine Hinweise entdecken.)Mit freundlichen Grüssenxxx
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#9 Hatte meinen Winterkombi auch schwarz matt gemacht.Ich wurde damit oft von der Rennleitung angehalten.Hat nie einer was dazu gesagt.Habe meinem ne Dose Hammerite Rostschutz
in schwarz matt spendiert.Ein bißchen angeschliffen den Wagen und dann mit ner Rolle rauf das Zeug.Hielt wunderbar.Und der Rost hielt sich auch in Grenzen.
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