So. Auch der TÜV Nord hat sich inzwischen gemeldet.
Neben einer Antwort kam auch noch die Emfehlung, diese Anfrage auch an den TÜV Rheinland/Berlin/Brandenburg zu richten. (Warum auch immer.)
Da der TÜV Nord das nicht mag, werde ich nicht die ganze Nachricht mit Namen hier einkopieren, wohl aber die Kernaussage.
ZitatAlles anzeigenEs gibt in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen keine Vorschriften, die eine mattschwarze Lackierung der Karosserie verbietet. Ausdrücklich verboten sind Tageslicht-Leuchtfarben sowie retro-reflektierende Farben (Rettungsdienste und Einsatzfahrzeuge sind hier ausgenommen).
Falls jemand wegen eines Bussgeldverfahrens den genauen Wortlaut benötigen sollte, bitte ich um Kontakt per PN ... oder eben eine eigene Anfrage beim TÜV.
Auch die noch fehlende Antwort wird hier erscheinen.
Als bisheriges Fazit bin ich aber noch mehr als bereits vor Start dieser Anfragen geneigt, diese Meldungen über Beanstandung von mattschwarz im Bereich der "urban legends" abzulegen.
:EDIT:
Der Kölner mochte wohl nicht tippen und hat mich angerufen.
Auch der TÜV Rheinland hat bestätigt, dass es keine Vorschrift gibt, die die Verwendung matter Farben - also auch mattschwarz - einschränkt oder verbietet.