• #1

    hallo, wollt mal nachfragen ob ihr was genaueres wisst. bei uns sollen angeblich alle pkws mit lkw zulassung ( caddys, combos usw) eine nachricht vom finanzamt bekommen, daß die lkw zulassung nicht mehr gültig sei und somit steuern nachzahlenmüssen . ich selber fahre auch einen combo im alltag. wenn da was wares dran ist , muß ich den schnell abstoßen. das das mit neuwagen so ist, das weiß ich ja, aber mit den fahrzeugen die als lkw schon zugelassen sind, daß wäre mies. mfg daniel

    http://dr-nightpix.de

  • #2

    Für Geländewagen, Kleinbusse, Pick-Ups und Vans mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 to entfällt seit 1. Mai 2005 die Möglichkeit der (meist deutlich) günstigeren Besteuerung nach Gewicht. Zu diesem Stichtag wurde die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO (in welcher der Pkw/Kombi definiert war) wirksam, der hierfür die gesetzliche Grundlage geboten hatte. Zukünftig werden diese Fahrzeuge Pkw-üblich nach Hubraum und Schadstoffklassen besteuert, was je nach Modell und Abgas-Standard zu erheblichen Mehrkosten führen kann. Einen Bestandsschutz wird es trotz einer ADAC-Initiative nicht geben.
    Korrigierte Steuerbescheide gehen nicht zwangsläufig ab Mai zur Post - ausschlaggebend ist immer die Fälligkeit, also das Datum, zu dem das Fahrzeug auf den derzeitigen Halter angemeldet worden war. Ein zum Beispiel im April 2006 fälliger Bescheid enthält dann nicht nur die neue Steuerschuld für die folgenden 12 Monate, sondern auch die (u.U. erhebliche) Nachforderung für den Zeitraum Mai 2005 bis März 2006. Einziger Lichtblick: An der Besteuerung der Wohnmobile ändert sich zunächst nichts.

    HAWK[eye]ich sachs immer wieder wieder.. Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Menschen die vom Taunus sind... ^^

  • #3

    Ach du scheiße bin mit meinem Combo immer schön günstig gefahren 90€ steuer im j. jetzt noch mal bringt es was wenn ich den verkaufe habe erst vor zwei wochen steuern bezahlt und wann kommt des.

    ... jage nicht was du nicht töten kannst...

  • #4

    Die Änderung wird mit dem Nächsten KFZ - Steuerbescheid ins haus Flattern. Das wäre dann nächstes jahr September. Dann wirst du die Steuer für das nächste und die Differenz vom letzten zahlen müssen.

    HAWK[eye]ich sachs immer wieder wieder.. Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Menschen die vom Taunus sind... ^^

  • #5

    dann würde ja mein combo mit 1650kg zul. gesammtgewicht ja da nicht mit rein fallen, weil so wie du geschrieben hast, erst ab 2,8t. gibts da irgendwo nen link wo man das genauer nachlesen kann? bei google nichts richtiges gefunden.

    http://dr-nightpix.de

  • #8

    Sowie ich des jetzt dann verstehe fall ich da nicht rein den ich bin uner 2,8t zul.gesamtgewicht

    ... jage nicht was du nicht töten kannst...

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