also ich wollte meine karre noch mal tiefer legen da das 60/40 fahrwerk von kw nicht so der brüller ist. die karre ist nämlich jetzt hinten tiefer als vorn. hatte so an 80/60 gedacht oder eventuell noch tiefer. kennt ihr irgend welche hersteller die noch tiefere fahrwerke als 80/60 anbieten? welche erfahrungen habt ihr mit solchen tieferlegungen. und wie siehts mit bildern aus?

Tieferlegung
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#2 Hi!
Wenn Du so tief willst, kommt eigentlich nur ein Gewindefahrwerk in Betracht, sonst sitzt Du wie ein Affe auf 'nem Schleifstein.
Ich habe mit dem Gewindefahrwerk von KW gute Erfahrung gemacht. Fahre ich jetzt schon 9 Jahre ohne Probleme. Zusätzliche Zentimeter holst Du noch mit 'nem entsprechenden Reifenmaß, z.B. 195/45/15. Ist aber 'ne Sondereintragung, dafür mußte auf den Prüfstand wegen des geringeren Abrollumfangs. War bei mir kein Problem, mittlerweile stellt sich der TÜV hier etwas zickig an. Schau Dir das mal an: -
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#4 Du musst heute aber aufpassen, ob du überhaupt das noch eingetragen bekommst. Mein TÜV hat bei mir mit 40/00 grad noch so die Augen zugedrückt.
Hab dann zu ihm gemeint, andere fahren doch auch mit 80/60 rum. Da meinte er ja, bis vor einem halben Jahr durfte man das noch eintragen, aber nach einem neuen Gesetz, ist es nun verboten. Selbst 60/40 darf nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden. Die meisten TÜV Beamten wissen das nur noch nicht und so gab es auch einen Fall, dass jemand zwar ein Fahrwerk eingetragen bekommen hat, da es aber nach dem Tag x eingetragen wurde, musste er es wieder ausbauen.
Hab ich zu ihm gemeint, aber das ist doch ein Gutachten dabei. Da meinte er ja, eintragen darf man es auch, aber es müssen 500 mm zwischen unterseite Grill und Boden sein, wenn es weniger sind, darf der TüV es nicht eintragen.
Bei mir waren bzw. sind es 470 mm und da meinte er, das liegt in der Tolleranzgrenze. -
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#5 Grill und Boden? Wo steht das denn?
Zitat4.1 Scheinwerferhöhe
Nach § 50 Abs. 2 darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500 mm und der höchste Punkt nicht über 1.200 mm liegen.
Mit diesen Angaben hinsichtlich den Anbauhöhen tritt der § 50 am 01.01.1988 für alle an diesem Tag in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge in Kraft.
Für alle anderen Fahrzeuge ,die vor Inkrafttreten zugelassen waren gilt nach § 75 Abs.2“Übergangsvorschriften“ die alte Fassung ab 01.12.1984.In dieser Fassung ist die Anbauhöhe der Scheinwerfer nur nach oben mit 1.200 mm begrenzt .Eine Begrenzung nach unten ,wie in § 50 Abs. 2 StVZO ist in der alten Fassung nicht vorgesehen.4.2 vorderes Kennzeichen
Nach § 60 Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen.
4.3 Bodenfreiheit
Hinsichtlich der Bodenfreiheit der übrigen Bauteile sagt die StVZO nichts aus .Hier wird lediglich angegeben , dass nach § 19 Fahrzeugveränderungen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abzunehmen und einzutragen sind sowie ,dass durch die Bauart bedingt andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und behindert werden dürfen.
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#6 ZitatOriginal von Nerion
Du musst heute aber aufpassen, ob du überhaupt das noch eingetragen bekommst. Mein TÜV hat bei mir mit 40/00 grad noch so die Augen zugedrückt.
Hab dann zu ihm gemeint, andere fahren doch auch mit 80/60 rum. Da meinte er ja, bis vor einem halben Jahr durfte man das noch eintragen, aber nach einem neuen Gesetz, ist es nun verboten. Selbst 60/40 darf nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden. Die meisten TÜV Beamten wissen das nur noch nicht und so gab es auch einen Fall, dass jemand zwar ein Fahrwerk eingetragen bekommen hat, da es aber nach dem Tag x eingetragen wurde, musste er es wieder ausbauen.
Hab ich zu ihm gemeint, aber das ist doch ein Gutachten dabei. Da meinte er ja, eintragen darf man es auch, aber es müssen 500 mm zwischen unterseite Grill und Boden sein, wenn es weniger sind, darf der TüV es nicht eintragen.
Bei mir waren bzw. sind es 470 mm und da meinte er, das liegt in der Tolleranzgrenze.:totlach: :totlach: :totlach:
Sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein.
Ach übrigens, die Regelung gibts schon seit 1989 -
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#8 ZitatOriginal von taiga-wolf
also ich wollte meine karre noch mal tiefer legen da das 60/40 fahrwerk von kw nicht so der brüller ist. die karre ist nämlich jetzt hinten tiefer als vorn. hatte so an 80/60 gedacht oder eventuell noch tiefer. kennt ihr irgend welche hersteller die noch tiefere fahrwerke als 80/60 anbieten? welche erfahrungen habt ihr mit solchen tieferlegungen. und wie siehts mit bildern aus?also das problem hatte ich auch, weil mir einfach die Optik einer Tieferlegung nicht gefallen hat (hinten tiefer wie vorne) hab ich mir Höherlegungskits von Weitec 20mm für die Hinterachse verbaut
zu meinem 60/40 Fahrwerkdas Fahrwerk hat sich noch dazu gesetzt und nun ist es vorne tief genug und ne geilere Keilform hab ich beim Kadett noch nicht gesehen
hab jetzt kein besseres Bild zur hand auf dem man es gut sieht
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#9 naja so an 80/60 hatte icgh schon gedacht, ist mir doch egal ob dann kein komfort mehr da ist, aus der karre fliegt eh alles raus was nicht benötigt wird. und als ich mein fahrwerk eintragen lassen habe hat der tüver nicht mal überprüft ob das alles stimmt der hat nur die seriennummer auf den federn mit dem auf dem gutachten verglichen und dann den vermerk aus dem gutachten in sein protokoll abgeschrieben.
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