GTÜ/KÜS oder TÜV

  • #1

    Hallo!
    War gestern beim GTÜ und habe nachgefragt ob Sie Fahrwerke eintragen.Antwort ja machen wir.Dann haben Sie im Gutachten gelesen das §21 nötig ist und konnten es doch nicht eintragen! Ist das normal??Darf das nur der Tüv/DEkra?? Darf das evtl der KÜS? Oder ist GTÜ/KÜS nur so ne Art Bauerntüv, die manches dürfen-manches aber auch nicht??


    Gruß Downtown

    MAN DARF NICHT IMMER NUR NEHMEN - MAN MUSS SICH AUCH MAL WAS GEBEN LASSEN

  • #3


    Bei uns darf das nur der TÜV. Nichtmal die Dekra darf das bei uns machen.

  • #5

    Hat bei euch die Dekra nicht soviel Befugnisse wie die 2 oder 3 Zweigstellen bei uns leider haben? Bei uns in leobn hat die dekra ja alle Befugnisse, ist auch die Anlaufstelle für Typisierungen und Vorfahren!
    Mfg
    Tom

  • #6


    is das nicht ost/west abhängig??? mir wurde mal erzählt, in den ost-bundesländern is das genau anders rum ?!

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #7


    sorry aber das stimmt so nicht bei uns darf das nur die dekra und der tüv nicht !D-d(r)iver hat recht !



    Realität ist nur eine Illusion die durch Alkoholmangel hervorgerufen wird !

  • #8

    Das ist in der Tat Bundesland-abhängig. In Thüringen darf die DEKRA §21 durchführen und der TÜV nicht, in Hessen ist's genau umgekehrt. Hat mir mal ein hessischer DEKRA Prüfer so gesagt.

    Lieber ab und an zu schnell als immer zu langsam.....

  • #10

    Die Dekra hämmert das ziemlich zwischen und trägt auf 21er Sachen jenachdem ein. Aber generell hat nur der Tüv die Berechtigung nach §21 einzutragen.


    Komisch finde ich allerdings,dass Du ein Fahrwerk hast,dass nach §21 eingetragen werden muß,weil was soll dann das Gutachten? Für ne §21 reicht ein Datenblatt,über die Festigkeiten,etc. Gutachten werden ja erstellt,damit die Bauteile nur nach §19 begutachtet werden und auf deren Auflagen geachtet wird.


    Schieb das aber mal ins Tüvboard.

    Kadett D Kombi: Geschenkt
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