TÜV und Doppelscheinwerfer

  • #1

    Nabend,
    habe mir Doppelscheinwerfer von Taifun zugelegt, in der ABE steht " Nur gültig für Fahrzeuge die vor 1990 zugelassen sind", denke es liegt an der Leuchtweitenregulierung... ?(


    Da diese Scheinwerfer aber eine manuelle mechanische LWR haben, dürfte doch einer Eintragung nichts im Wege stehen, oder???
    Wer von euch regelt denn bei jeder Zuladung die Höhe des Lichtes, wobei dies ja auch manuell geschehen muss, zwar mit Elektromechanik und nicht Haube auf und so wie bei den Taifuns.


    Hat die vielleicht jemand eingetragen bekommen, mit nem Kadett ab 90???


    Gruss Toby

  • #2

    Hallo,
    ich hatte die gar nicht eintragen lassen, auf den Scheinwerfern ist doch ein "E-Zeichen" drauf, darauf hatte ich mich verlassen. Das Geld kann man sich auch sparen, find ich, auch wenn es in der ABE steht.
    Die TaifunScheinwerfer kann man ja auch durch BMW E-30 Scheinwerfer ersetzen, da ist ebenfalls ein "E-Zeichen" drauf. Also Arschlecken...

  • #3

    Hi, das "E" Zeichen ist aber leider nicht alles... Für bestimmte Sachen brauchst auch die nötigen Unterlagen... Wenn ich mir überlege was fürn SCHE*SS mit dem E-Zeichen veranstaltet wird... Siehe Ebay... Keine Lust von der Rennleitung Karte zu bekommen :D


    Gruss Toby

  • #4

    Ich kann nur aus meinen Erfahrungen sprechen, bisher konnte ich die Grünen mit diesem Argument immer zufrieden stellen. Da bei uns die freundlichen Herren von der Polizei an jeder Ecke lauern, wurde ich nicht nur einmal zur allg. Verkehrskontrolle angehalten. Frag mal Serie1, ich glaube der hat die eingetragen, der hat auch solche Lichter.

  • #5

    Hallo!
    Was ich darüber sagen kann:
    1. ich habe die originale neue Hella Scheinwerfer wieder eingebaut,
    2. die Herren in grün wissen vieleicht nicht das ein Fahrzeug ab Bj. 90 eine Leuchtweitenre. haben muß, da könntest du glück haben,
    3. es stimmt die Scheinwerfer haben ein E-Zeichen müßen nicht unbedingt eingetragen werden aber wie gesagt vor Bj.90,
    4. mein TÜV-Man hat gesagt er trägt sowas auch mit einer manuellen Verstellung ein das wäre egal (wobei ich da wieder sagen muß das liegt auch am Prüfer),
    5. es gibt die möglichkeit eine Leuchtweitenre. auszutragen mit den dem entsprechenden
    Unterlagen,
    Am besten du klärst das mit deinem TÜV bei dir in der Ecke ab.


    Gruß Ralf

  • #6

    ich hatte die auch mal drin wo ich mein cabrio gekauft haben! bei mir waren die sogar eingetragen, aber mein car is auch vor baujahr 90!

  • #7

    Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.1990 müssen mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein. Punkt.. Da gibt es keine Ausnahme. Du kannst nun auf Glück spielen, sowohl bei einer Polizeikontrolle als auch bei Tüv oder aber du lässt die ganze Sache. Wirst du angehalten und die Scheinwerfer würden bemängelt, bezahlst du für 25 Euro für " Sie führten ein nicht vorschriftsmäßig ausgerüstetes Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum" § 30 StVZO. Punkte gibts zwar erst ab 40 Euro, aber trotzdem ärgerlich.

  • #8

    Es gibt Ausnahmen,zb, wenn du einen Reimport hast!Aber da ist diese Ausnahmegenemigung immer in den Papieren eingetrage!!!

  • #9


    Also die Scheinwerfer haben eine LWR, aber eben nicht von innen verstellbar..., Muss die LWR elektromechanich sein???


    Gruss Toby

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