Kein tüv bekommen

  • #1

    Hat jemand nen Rat für mich.
    War beim Tüv für ne Vollabnahme.Haben mich aber gleich wieder Heim geschickt ;( .Und zwar wegen.
    Mein Kadett e GSI ist zeit 3 Jahren Abgemeldet da gibts ja wieder nen neuen Brief und muss wieder alles Eingetragen werden. Nur 2 Sachen Gehen
    nicht mehr Deie Federn von Fk da das ABE zu Alt ist und die Motorhaubenverlängerung weil es da keine Lichtwinkel Prüfungen gibt.Bei den Herstellern Hab ich schon nachgefragt aber da ist nichts zu holen.
    gibts da irgendwelche Lösungen ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(


    Jeder Forschlag ist Willkommen


    :help: :help:

    Einmal editiert, zuletzt von deraider ()

  • #2

    wegen der motorhaubenverlängerug probier es mal mit der abe von kamei
    hab meinen auch so eingetragen bekommen
    da stehen sämtliche daten der scheinwerfer blende drauf
    gruß Schroddi

  • #3

    also wenn du bei deiner motorhaube die ecken zugeschweißt hast, damit er böse guggt, kannste es mit dem kamei gutachten versuchen. bei mir hat das auch geklappt ! (habe auch im gutachten die wichtigen passagen extra FETT markiert, damit er sie auch ja gleich sieht :D)


    habe hier im forum aber auch welche schon mit eingetragener mattig MHV gesehen.


    zu den federn kann ich leider nix sagen ?( wüsste auch nicht warum gutachten zu alt sein sollen.


    wenn man ein älteres auto hat, und dafür dann gutachten, die werden doch auch alle nich einfach wertlos .....


    weis leider nich weiter, vielleicht schaut demnächst einer rein der sich da mehr auskennt als ich :D


    mfg k-cabrio

  • #4

    Servus,


    ganz einfach


    Geh zu einem anderen Tüv


    die haben soviel spielraum und das was du erwähnst ist ja echt eine kleinigkeit für die prüfer


    mfg

    Zum Cabrio

    [GLOW=#87CEEB]16vcabrio[/GLOW] - anhalten zwecklos alles Eingetragen

  • #6

    das mit dem BB da brauchst du nich zwingend papiere. meiner ist selber gemacht und das war ne sache von 15min für den prüfer den einzutragen.

    --http://www.opel-lager.de--
    --Astra f Caravan 1.6--
    --Calibra 2.0 16V--
    --Kadett 2.0 16V--
    --Kadett 1.6 automatik--

  • #7

    Servus,


    @deraider, woher biste den aus der Pfalz? Bin selbst Pfälzer und habe mir schon ein paar mal sagen lassen, geh zum TÜV in Frankenthal, da sitzen keine Spackos rum die Ihren Job nicht verstehen, die wissen was se machen und Tragen dir auch diese Motorhaubenverlängerung ein, sofern es nicht die von Mattig ist die bis auf den boden geht :P. (Fahr am besten vorher hin mit papieren und schildere dennen das Problem. Gibts ja nicht das das kein TÜVler mehr macht.)
    Das mit den Federn kann ich mir auch nicht vorstellen, abgelaufene ABE? Das sollen die dir mal genauer erkähren, weil wenn die Karre noch angemeldet gewesen währe wärste ja auch mit der ABE gefahren oder nicht? oder versteh ich das jetzt falsch?


    Also wenn du aus meiner nähe kommst kannst dich ja mal peer PN melden, könnten ja dann mal zusammen die TÜV und DEKRA Stationen abgrasen, kenne ein paar in meiner Nähe und kann mir das echt nicht Vorstellen das du deine Karre ned angemeldet bekommst wegen Federn die sogar von FK sind und keine NoName Federn.


    Gruß


    Dennis ;)

  • #8

    Dekra darf soweit ich weiss keine Vollabnahme durchführen,es sei denn es wurde wieder was in der Richtung geändert ohne mich zu benachrichtigen :D


    Na Prost,du machst mir ja Hoffnung 8o
    Mir steht auch eine Vollabnahme ins Haus,hab auch kein Original Fahrwerk mehr drin und kein O-Auspuff ab Kat.


    Ohwe,ohwe
    Opel Kadett E GT,


    das haste doch schon richtig erkannt,das mit den Federn(Fahrwerk).


    Warum sollte es da Probs. geben,versteh ich auch nicht?


    Wenn`s keine Vollabnahme wär,würd ich auch zu anderen Prüforganen gehen,so biste aber an den TÜV gebunden,leider X(

    Meine Vereine: http://www.bsv-muenster.de/BSV/Sportarten/Bowling/

  • #9

    Ein Auszug der Arbeitsanweisung für Änderungsabnahmen (Stand 31.12.2003):



    Wie man sieht, die Gutachten verfallen auch ab und zu mal. Mich wundert nur, dass FK damals das Gutachten nicht verlängert hat. Das war den Herstellern bekannt und viele haben ihre Gutachten entsprechend verlängern lassen. Das QM wird FK doch locker in der Tasche haben und Massenfertigung ist sowieso angesagt.


    Interessant für den TÜV ist vielleicht das und hier kann man auch versuchen anzusetzen. Der TÜV kennt diese Arbeitsanweisung ! Man kann ihn also bitten da nochmal reinzusehen. Sie ist verbindlich für alle Abnahmestellen.



    So, da das Fahrwerk in dem Kadett sicherlich einmal eingetragen war, ist es mit alten Kopien des Briefs/Scheins sicher kein Problem dieses Nachzuweisen. Das alte Prüfzeugniss müsste also im Rahmen einer Einzelabnahme als Vergleich herangezogen werden. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug, sowie das Prüfzeugniss "alt" sind, also nicht wie im Beispiel ein altes Produkt mit altem Prüfzeugniss an ein neues Fahrzeug verbaut wird.


    Beim Kadett E seh ich da eigentlich keine Probleme, zudem das Fahrzeug und das Gutachten sicherlich lange vor dieser "Umstellung" erstanden sind.


    Versuch es damit beim TÜV, wenn nicht soll er es dir genau erklären wo sein Problem ist. Das Fahrwerk war ja eingetragen am Fahrzeug, ein Nachweis sollte sich im alten Brief wieder finden.


    Den BB würde ich übrigens für die Vollabnahme erstmal abbauen (andere Haube) und nur das Fahrwerk und den Rest abnehmen lassen. Den BB dann später seperat. Ergibt ein Problem weniger und die Chancen sind höher.


    Gruß
    Chris


    Quelle: AKE - Arbeitsanweisung § 19 Abs. 3 StVZO - 17.12.2003

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

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