Auspuffanlage ohne Mitteltopf - kann man das eintragen?

  • #1

    Ich suche immernoch eine Auspuffanlage für meinen Kadett. Hab bei ebay was gefunden. Das ist eine Supersprint Gruppe A Anlage ohne Mitteltopf. Kann sowas überhaupt noch in die Papiere eingetragen werden?
    Soll ja uch nicht brachial laut werden.

  • #2

    Bei meinem D besagt die Eintragung im Fahrzeugschein/-Brief, daß die Auspuffanlage aus Fächerkrümmer, Kat und Lexmaul-Enschalldämpfer besteht.


    Im Gutachten des Lexmaul-Nachrüst-G-Kat´s steht drin, daß der Kat den MSD ersetzen darf/kann.
    Sowas soll wohl auch in dem Gutachten von HJS stehen.
    Mußt Du den CorsaTRFahrer mal interviewen.


    Oder Du guckst mal bei Micha unter http://www.gte-schmiede.de vorbei.
    Unter Werkstatt ->Tipps und Tricks -> Tipps und Tricks aus der GTE-Schmiede hält er weitere wichtige Infos parat.


    Schönen Gruß aus´m Hohen Norden
    Thorsten

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #3

    Das Gutachten von GTE-Schmiede hab ich schon runtergeladen. Das ist aber nur für den 1.8i. Damit brauch ich mit meinem C20NE doch garnicht erst antreten...oder doch?
    Wie laut ist deiner ohne Mittelschalldämpfer?

  • #4

    GTE-Schmiede hat auf seiner Seite auch das Gutachten von Lexmaul.
    Dort ist auch der C20NE mit aufgeführt.


    So wirklich heftig laut ist meiner ohne MSD nicht. Das ist noch gut erträglich.
    Da macht der offene K&N fast noch mehr Lärm 8)

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  • #5

    Sorry DZUG, hab da nirgends den C20NE gefunden. Im Gutachten steht nur der GSi mit Motornummer 18E. Meinst es würde reichen wenn ich die beim TÜV vorlege und sage das es bei dem Motor auch möglich war....

  • #6

    Ich hab damals an meinem E-Kadett auch die Kombination Serienkatalysator und Endschalldämpfer eingetragen gehabt.


    Die Anlage bestand aus einer Supersprint Gr. N (Wettbewerbsanlage ohne Kennungen) und wurde nach einer Phonmessung mit erhöhtem Standgeräusch eingetragen. Je älter das Fahrzeug, je eher ist soetwas noch möglich, da die Lautstärkebestimmungen zum Zulassungsalter passen müssen und nicht den super neusten Richtlinien.


    Es bedarf oftmals aber etwas Überzeugung zur Eintragung. Bei mir war es die mangelnde Bodenfreiheit, wenn ein Mittelschalldämpfer noch verbaut worden wäre. Hat mich etwas mehr als eine Stunde mit dem TÜV Prüfer gekostet (damals dann 150,- DM die Eintragung). Fahrzeugkopie kann ich geben, allerdings für 1.6 Liter und heute ja höchstens noch als Anschauungsmaterial für die Prüfer zugelassen.


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

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