Polizei dein Freund und Helfer

  • #21

    Mensch hier geht es los .


    Die STVO ist Gesetz Punkt um fertig aus .


    Das müste ja jedem klar seien .
    Wer mit einem umgebautem Wagen fährt , muß einfach damit rechnen , das es ihm so passieren kann , wie meinen Kollegen .


    Hiermit betone ich nochmal , Kollegen !!!
    Meine wenigkeit , macht fast nix ohne TÜV .Wenn man ein wenig ließt , und nen guten TÜVer hat , bekommt man schon sehr viel auf die Reihe . Mein TÜVer hat selber Spaß an der ganzen Sache , und hilft auch gerne mit .
    ( aus Dummheit , den Luftfilterkasten aufsägen , war meine schlimmste Tat , und einmal zu schnell . )
    Kostete 2 Jahre später 3 Punkte Grrrr . Ich weiß nicht heulen , sondern selbst in den Arsch treten .


    Der freundlich Polizist , mit dem wir telefonierten meinte Maßlos zu übertreiben .War alles doch nicht so schlimm , wie es sich anhörte .
    ( mehr oder weniger )


    Haben den Wagen heute wieder bekommen .
    430 Euro das Gutachten !!! vom KFZ Sachverständiger .
    Nix Zulassungsplakette , sondern TÜV Plakette . Wobei jetzt noch neu TÜV fällig wurde .
    Und 59 Euro das Abschleppen , und die Lagergebühren .
    Fazit:
    50 cm <Scheinwerferhöhe , und die vorderen Federbeine wären zu tief ( Schraubfahrwerk . )
    Auspuff nicht eingetragen ,
    Die Folien haben sie noch nicht mal bemerkt !!
    Der Andere Kollege mußte das Abschleppen , und Gutachten bezahlen , weil er leichte Schleifspuren an den Hinteren Reifen hatte . Der TÜV hatte aber nichts zu bemängeln , außer die Bremsschläuche vorne Kadett , und die Mittelstellung , vomm Scheibenwischer . Kosten muß leider er tragen .


    Ärgerlich , aber na ja Rechtsanwalt versucht da was zu drehen .


    Was die Scheinwerferhöhe anbelangt , gibt es da ein Stichtag Datum ??
    Weil der Kadett GSI Serie , hat ca 52 cm . Dann darf ich rein rechtlich ja kein viel tieferes Fahrwerk einbauen ?? Oder doch ??
    Warum haben dann 80 / 60 Fahrwerke ein Gutachten ?? Wenn selbst eine Eintragung mir nix bringt .
    Muß ich jetzt im Ernst andere Scheinwerfer einbauen , oder die höher legen ??
    Scheiß Paragraphen .
    Warum darf ein Geld oder Werttransport , in der Mitte nen Fetten Steg in der Scheibe haben , und wir dürfen unserern Scheibenwischer nicht mittg haben , Schweinerei . Was beeinträchtigt mehr die Sicht ???

  • #22

    Scheinwerferunterkante gilt nur für Fahrzeuge die nach dem 1.1.1988 zugelassen wurden. (laut STVO)
    Einen '87er GSI kannste also noch ordentlich tief legen ;)

  • #23

    Das mit der Windschutzscheibe habe ich doch schon geschrieben, die haben Bsp. eine Ausnahmegenehmigung!
    Mit dem Gutachten für die Fahrwerke steht extra drin, dass die von einem Sachverständigen abgenommen werden müssen, deswegen sidn die Hersteller auch fein raus! Das Fahrwerk wird nur auf die Fahreigenschaften vom Fahrzeug geprüft nicht aber auf die Höhe der Scheinwerfer, daher sind eben Fahrwerke vorhanden die eben ein Tieferlegung unter die Lichtunterkante ermöglichen, dies heisst aber noch lange nicht, dass das Fahrwerk den anforderungen der STVZO stnadhalten!
    Du kannst deine Scheinwerfer höher einbauen, oder ein Fahrwerk einbauen, dass die 50cm wieder erreicht werden!

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!