Polizei dein Freund und Helfer

  • #12

    sorry hab mir jetzt nicht alles durchgelesen. Aber 11cm Bodenfreiheit ist ansichtssache. Im Gesetz steht: Es muss für ausreichend Bodenfreiheit gesorgt sein. Wieviel das ist ist dei Sache des Prüfers.

  • #13


    Genau das ist der springende Punkt: Die Strassenverkehrszulassungsordnung ist ein Gesetz. In eben diesem Gesetz steht auch drin: §50, Absatz 3: "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht
    unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der
    niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der
    leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."


    Der TÜV Prüfer ist nicht befugt, ein geltendes Gesetz zu ändern / ausser Kraft zu setzen. Das kann in Deutschland nur der Bundestag / Bundesrat (?).
    Insofern verstösst die Scheinwerferhöhe gegen die StVZo, eine Gefährdung des eigenen Lebens, der anderen Verkehrsteilnehmer kann nicht ausgeschlossen werden. Und Zack, das Auto ist weg... Da braucht der Volkspolizist gar keinen Fahrzeugschein sehen. Es ist zu 100% Illegal.
    Das gleiche gilt für getönte Front- / Seitenscheiben.
    §40, Absatz 1: "Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von
    lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas
    bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren
    Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus
    Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
    klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein."
    Und wieder darf kein TÜV Prüfer gegen geltendes Gesetz verstossen. Eintragungen, die sowas erlauben sind illegal. Es wird schliesslich niemand gezwungen, Auto zu fahren...


    Zusammenfassend kann gesagt werden: Eine Eintragung ist zwar gut und schön, solange sie aber gegen die StVZo verstösst ist sie wirkungslos.
    Einfach mal in einer ruhigen Minute mit einem "fähigen" Polizisten unterhalten und die StVZo durchlesen, das hilft ungemein...


    PS: Mit diesem Beitrag möchte ich absolut keine Wertung zu den Fahrzeugen im ersten Beitrag abgeben, Ich wollt nur mal zeigen, daß eingetragen und eingetragen 2 Paar Schuhe sind...

  • #14

    Nur mal ne frage zwischendurch, heisst das, man kann die scheinwerfer höher niedriger als 50mm eintragen lassen? hab ich noch nie gehört.welche vorraussetzungen muss man da haben?

    --http://www.opel-lager.de--
    --Astra f Caravan 1.6--
    --Calibra 2.0 16V--
    --Kadett 2.0 16V--
    --Kadett 1.6 automatik--

  • #15


    Mal ein bischen Offtopic, um die Begrifflickeiten mal etwas zu ordnen:


    Die Straßenverkehrszulassungsordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz in diesem Sinne. Sie dient als Durchführungshilfe des Straßenverkehrsgesetz, welches das obere Gesetz des Straßenverkehrs ist.


    Die Begrifflichkeiten Gesetz und Verordnung kann man sich bei Wikipedia mal nachlesen.


    Der TÜV Prüfer darf natürlich kein Gesetz ändern, er darf allerdings Gutachten zur Erlangung der (Wieder)Zulassung im Rahmen der StVZO erstellen. Dazu ist die Prüforganisation ermächtigt. Im Osten ist es die DEKRA (blödes Machtgehabe und Ost-Westspiel). Damit kann natürlich ein Prüfer als technischer Sachverständiger auch Ausnahmen zur StVZO für ein spezielles Fahrzeug erreichen. Diese Ausnahme gilt dann natürlich auch nur für dieses eine spezielle Fahrzeug. Unter Umständen auch nur für das spezielle Fahrzeug und deren speziellen Fahrer. Ich denke da an Behindertengerechte Fahrzeuge, wo die Fahrzeugführer teilweise alles per Hand bedienen müssen. Die Abnahme dieser Fahrzeuge macht ein TÜV (DEKRA) Prüfer und deswegen werden auch keine Verordnungen oder ähnliches neu Erlassen. Gleiches gilt übrigens auch für Prototypenfahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung haben und eigentlich nix eingetragen haben, dennoch aber auf schwarzen Kennzeichen fahren (Schutz vor Werksspionage etc. die Lobby der Wirtschwaft ist gewaltig).



    Witzigerweise darf ich meine hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe aber tönen. Ganz legal mit einem Gutachten (übrigens wieder von einem TÜV erstellt und nicht vom Ministerium). Obwohl doch der Artikel in der StVZO davon spricht, dass sämtliche, also auch diese nach der B-Säule lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen. Es passt da irgendwie nicht ganz zusammen, dass der TÜV eine Ausnahme generiert und dennoch die StVZO dieses eigentlich nicht zulassen dürfte.



    full ACK !!! das hilft wirklich ungemein. Zu der StVZO, dann auch gleich mal die StVO und das StVG. Dazu dann, wenn man noch Zeit hat, die Anhänge und die Querverweise zu den EG-Richtlinien. Das ganze am besten mit einer kommentierten Ausgabe, sodass man auch die derzeit gültige Rechtsprechung zu den jeweiligen Paragraphen mitliest. Das ist nämlich wichtig. Interessant ist in unserem Staat eigentlich nur, wie ein jeweiliger Gesetzestext von den Richtern interpretiert wird und wie danach das Recht gesprochen wird.


    Gruß
    Chris


    Nu bitte wieder OnTopic weiter...

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #16

    Du hast das vollkommen richtig geschrieben:


    Ausnahmen von der StVZo kann der Prüfer zwar machen, aber: Sollte ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle feststellen, daß ein Fahrzeug gegen die StVZo verstösst, werden die entsprechenden Maßregelungen ergriffen. Unabhängig von der Eintragung, die der TÜV Prüfer gemacht hat.
    Das Eintragungen zum Teil aus Gefälligkeiten gemacht werden dürfte allgemein bekannt sein. Problem dabei ist nur: Der Prüfer wird für seine Eintragungen nicht zur Rechenschaft gezogen.
    Bestes Beispiel für die Konsequenzen aus illegalen Eintragungen sind die Fast and Furios Spoiler, welche generell nicht mehr zulässig sind.
    Oder die Geschichte Xenon ohne SWR / LWR.
    Das waren Eintragungen, die zwar da waren, aber eben nicht legal...


    Zu Behindertenfahrzeugen ist wohl nur soviel zu sagen: Es steht, glaub ich, nirgends geschrieben, wie man Gas gibt. Oder? Zumal solche Umbauten i.d.R. als Ganzes vom Hersteller getüvt worden sind.
    Bei einem Sportfahrwerk hingegen wird der Hersteller kaum alle möglichen Rad-Reifenkombinationen begutachten lassen, sondern nur serienmässige Rad Reifen Kombinationen zulassen...


    Zu den Scheiben solltest nochmal den Paragraphen genau durchlesen. Das "sämtliche" bezieht sich nur auf den Punkt Sicherheitsglas.
    Unten steht: "Scheiben aus
    Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
    klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein"


    Sprich, Front und vordere Seitenscheiben. Die hinteren Scheiben ab B-Säule sind nicht von Bedeutung für den Fahrzeugführer. Wäre es nämlich so, dann dürfte es keine Kastenwagen (Kadett Kombo, T4 Kastenwagen), LKW mit Kofferaufbau etc. geben...


    Im Großen und Ganzen gehts mir nur darum, aufzuzeigen, daß es durchaus möglich sein kann, trotz div. Eintragungen Ärger mit der Polizei zu bekommen.

  • #17

    242
    nochmal was zu behindertengerecht zugelassenen Fahrzeugen !
    da darfst du eine Drehknauf auf dem Lenkrad haben -bei einem normalen Auto nich !
    dieses wird entweder stillgelegt, oder du bekommst Pumkte wegen der Veränderung sicherheitsrelevanter Teile (Lenkrad) ......


    mfg hoko

  • #18

    sooo da haben wirs doch... allerhand gesetzestext... nu kann sich doch jeder daraus erlesen wie er mit seiner kiste unterwegs is... denn hört, hört... selbst alupedale gibt es nicht mit ABE sondern nur mit nem gutachten... wer sich also solche sportpedale ins auto klemmt MU? auch diese eintragen... auch so ein anekdötchen von nem kumpel "mir können die niggs is alles eingetragen!" poizist: "und was ist mit den pedalen....:!!!"


    wer seine karre tunt sollte sich bewust sein das es immernoch polizisten gibt die es mit dem tuningzeuch nit so haben und sich da auch garnich abtun.. die machen das nach der stvo und gut is das... jede ... wirklich jede eintragung ist anfechtbar und bedarf im falle einer reklamation der polizei besonderer klärung durch den zuständigen tüv... in dem fall dann durch den tüv, den die netten herren in grün auswählen!!!


    in diesem sinne!!!!


    der green

    Unternehmen verstehen sich gut darin, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
    [blink]http://www.greens-area.de.vu[/blink]

  • #19


    Viel besser noch: Es gibt mitlerweile recht viele die sich richtig mit der Materie auskennen. Habs bei einer Kontrolle hier schonmal erlebt wie der wehrte Herr Wachtmeister OHNE Schein ums Auto gegangen ist und die Veränderungen aufgezählt hat und danach geschaut hat was eingetragen ist (war nicht mein Auto, war nen krasser 3er der vor mir dran war:D). Müsste eigentlich mal hier anfragen ob die Zivilpersonen in Beraterfunktion mitnehmen...hier in der Gegend gibts einige Autos die ich gerne mal genauer unter die Lupe nehmen würde :D


    Thema Frontscheibe: Vie von Devil schon erwähnt kann die Frontscheibe bis zu einem gewissen Prozentsatz (5%???) getönt werden wenn man ein Ärztliches Attest vorweisen kann in dem bescheinigt wird das man besonders Lichtempfindliche Augen hat. Diese Attest muß jährlich erneuert werden und stets mitgeführt werden und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Wird auch mit der Eintragung in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

  • #20

    Zuerstmal vorweg und speziel für chris_ocl


    Verordnungen (Rechtsverordnungen) dienen der Ergänzung und Erläuterung von Gesetzen!
    Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande kommen, sondern von der Executvie erlassen werden. Sie haben jedoch die Verbindlichkeit von Gesetzen!!!
    Richtlinien sind dagegen Verwaltungsanordnungen, die der Gleichmäßigkeit der Verwaltungsausübung dienen, an Verwaltungsordnungen sind Weisungen (Vorschriften) von vorgestzten Behörden (Bsp. Oberfinanzdirektion) an die die nachgeordneten Behörden (Bsp. Finannzamt) gebunden sind. Richtlinien, Erlasse und Verfügungen binden nicht die Bürger und die Gerichte, sondern lediglich die Behörden.
    Gesetze und Verordnungen sind Rechtsnormen; Richtlinien und Entscheidungen der Gerichte sind keien Rechtsnormen!


    So hab ich es zumindest mal während dem Studium gelernt!


    Nochmals an alle die STVZO ist bindend für alle, kein Prüfer kann sich über Sie hinab setzen, es sei den ihr oder euer Anwalt oder euer freundlicher Prüfer hat hier ein Richtlinie oder ein Urteile irgendwo aus dem Archiv gekramt, das die Eintragung möglich macht!


    Alles andere ist HUMBUG, und einegtragen ist nicht eingetragen! HAb schon einiges erlebt!


    es gibt allerdings Ausnahmeregelungen, diese sind aber für uns unbezahlbar, siehe selbstleuchtendes Nummernschild am Phaeton! Wir dürfen nicht, VW kann aufgrund einer vorübergehenden Ausnahmegenehmigung, welche Auslaufen kann oder aber verlängert wird! So ist es auhc bei Porsche mit der 50cm Unterkante vom Scheinwerfer die beantragen einfache ne Ausnahmegenehmigung und die wird einfach immer wieder verlängert bis das Auto nicht mehr produziert wird, für unser eins ein Heiden Geld, aber bei Hersteller aufgrund des Absatzes ein Klacks!

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!