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#3 Wenn dir dass dein Tüv/Dekra Prüfer positiv begutachten sollte, ist eigentlich nix einzuwenden. Wobei ich mir das nicht vorstellen kann. Denn legst du den Wagen tiefer, verringert sich ja dein Zuladung und der LKW Zweck ist dann eher fraglich. Wenn der freundliche Polizeibeamte ein wenig Ahnung hat, würde er dass in einer Verkehrskontrolle auch beantstanden. Bericht an das Finanzamt (Nachbesteuerung) ist möglich. Mein Tipp: Ändere lieber die Fahrzeugart auf Pkw und du fährst auf der sicheren Seite!
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#5 Nur vom Tieferlegen veringert sich doch nicht die mögliche Zuladung,
oder ?! Ich meine dann müsste ja jeder hier den Brief ändern lassen
und kann nur noch ne Dose Cola mitnehmen. Die Federn sind doch
nur kürzer, sollten doch aber das gleiche Gewicht halten können,
indem Sie halt nicht so stark nachgeben.. ?! -
#6 Das kommt ganz auf die Tieferlegung an. Tiefe erziehlst du ja durch die Veringerung des Abstandes der einzelnen Windungen. Soviel härter sind die Federn mitunter auch nicht, sondern eher die strafferen Dämpfer. Wenn du aber nur noch 20-30mm Restfederweg hast, bis die Federwegsbegrenzer aufliegen, kann du natürlich weniger Zuladen als wenn ich 50-60mm Restfederweg habe. Ich kenne einige, die zugunsten etwas tieferer Fahrwerksfedern ablasten mussten. Und beim Kadett ist meines Erachtens an der Hinterachse schnell schluss, wenn du Federwegsbegrenzer eingebaut hast.
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#7 Mhh.. nagut bei extrem tiefen Fahrzeugen kann ich mir das wohl
vorstellen, aber das ist dann kein Tieferlegen mehr in meinen Augen,
sondern eine Krankheit und wer mit 2-3cm Restweg dann vor mir
mit 20kmh hertuckert, weil er die Gullis füchtet oder die nächste
Bodenwelle auf der Landstraße, dessen Auto gehört eher auf
eine Rennbahn und definitiv nicht in den Straßenverkehr.Mein Kombi ist auch tiefer, aber damit kann man immernoch mit 3
ausgewachsenen Menschen und hinten randvoll nach
Spanien brettern.. o) Halt noch verkehrstauglich, aber ich versteh'
schon wie Du's meinst.. o) -
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#9 bei meinem Golf 3 Kombi mit LKW -Zulassung damals ,
wurde der Zulässiges Gesamtgewicht auf 450 Kilo runtergesetz als ich Alus mit Breitreifen eingetragen habe,
auf die Tatsache ,das der Golf tiefer gelegt war , hat der Prüfer garnicht geschaut , die Reifen sollten nur genug Platz haben und nicht am Blech schleifen.fahrt zum TÜV und frag nach , bist dann auf der sicherer Seite..
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#10 Das sollte von mir auch nicht verallgemeinert werden, sondern ist immer eine fahrzeug- und fahrwerksspezifische Einzelfallentscheidung. Hier spielen nicht selten auch verbaute Rad/Reifen Kombinationen eine Rolle. Ich kenne deine Fahrzeuge leider nicht, die du tiefer gelegt hast und kann dazu leider keine Aussage treffen. Ich kann nur sagen, dass ich vom "Fach" bin und regelmäßig "hilflose Leute" vor mir hab, die gar nicht genau wissen, was sie da umgebaut haben.
P.S. Goose: Frag einfach vorher mal beim Tüv, Dekra etc. nach, ob so ein Umbau in deinem Fall für positv begutachtet werden kann.
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