Servus,
da man immer wieder hört, die tacho tolleranz beträge 7% (sowohl in diversen internetforen, als auch von Bekannten, nicht zuletzt von manchem tüv prüfer),
und ich bei einem Gespräch mit einem VDO vertreter gesagt bekam, es seien eigentlich 10% + 4km/h, wollte ich das mal selbst nachlesen.
§57 StVZO:
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(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für [...]
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
soweit so gut, aber ich such mir gerade nen Wolf nach dem in (2) genannen Anhang, kann mir da jemand weiterhelfen?