StVZO §57 Anhang?

  • #1

    Servus,


    da man immer wieder hört, die tacho tolleranz beträge 7% (sowohl in diversen internetforen, als auch von Bekannten, nicht zuletzt von manchem tüv prüfer),
    und ich bei einem Gespräch mit einem VDO vertreter gesagt bekam, es seien eigentlich 10% + 4km/h, wollte ich das mal selbst nachlesen.


    §57 StVZO:


    soweit so gut, aber ich such mir gerade nen Wolf nach dem in (2) genannen Anhang, kann mir da jemand weiterhelfen?

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #2

    So, in den PDF Anhängen des Originals kann man etwas nachlesen, das hier die Verwirrung entwirrt.



    Heisst: Die jetzt zu lesenden 10%+4 sind für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1991 anzuwenden. Davor gelten die 7% Tachoendwert, die man in einer alten StVZO Fassung finden müsste. Die aber im Internet zu finden wird sicher wieder schwer werden, da ja immer alle so "aktuell" sein wollen :)


    Gruß
    Chris


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet…desrecht/stvzo/gesamt.pdf PDF Seite 122 von 331
    Hier die genannte EWG, die aber nur die 10%+4 beinhaltet (logischerweise):
    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1975L0443-19970725-de.pdf

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #3

    ah, ok vielen Dank.


    ...eine Regelung die gelockert wurde, hab ich auch noch nicht gesehen :D
    Naja mal sehen, VDO hat mir den prüfbericht gegeben, dass ich 9% abweichung habe und innerhalb der tolleranz liege. Mal schaun ob dem prüfer das aufällt.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!