Hellas zusammen
Ich hätte heute mal ne Rechtsfrage:
Folgende Situation: Ich war die letzten Wochen in der Redaktion der Abiturzeitung unserer Abschlussklasse. Hier gab es unter anderem eine Kategorie, in der wir per ausgeteilter Zettel mit den Namen aller Schüler jedem Schüler die Gelegenheit gegeben haben, Stichworte zu jedem Mit-Schüler hinzuschreiben. (Ja, war klar, dass das scheitert. Weiss ich jetzt auch. War auch nicht meine Idee...)
Folgendes Problem entstand nun daraus: Bei einigen Schülern standen dadurch, dass jeder was schreiben durfte, natürlich auch was negatives. Es sieht jetzt konkret so aus, dass einige (2) Schüler drohen gerichtlich gegen das Buch vorzugehen. Es ist jetzt nciht so, dass dort krasse Beleidigungen stehen, aber es gibt ja unter 50 leuten immer 2-3, die sich wegen jedem Scheiss angepisst fühlen, auch wenn es die Wahrheit ist. Kennt ja sicherlich jeder.
Nun die Frage: Da diese Aktion ja nicht von den Leuten der Redaktion erdacht sind, sondern wir nur die Inhalte der Zettel, die jeder hatte und jeder gesehen hat, unverändert abgetippt haben, würde mich jetzt interessieren, in wiefern da jetzt die 4 Leute der Redaktion da jetzt haftbar zu machen sind? Es steht ausdrücklich im Vorwort, dass das folgende Kapitel die Auswertung dieser besagten Zettel ist und dass wir uns das nicht ausgedacht haben. ist somit ja ein Werk der ganzen Stufe.
Vielelicht weiss wer von Euch wie die Rechtslage jetzt für uns aussieht. ich finds nämlich irgendwie auch unverschämt, dass diese leute einen Sündenbock dafür suchen, dass sie sich jahrelang bei vielen menschen unbeliebt gemacht haben und diese das nun zum Ausdruck bringen.
Danke
Ps.: Natürlich ist das asozial und unkameradlich ohne Ende, aber ich geh nunmal leider in ner ziehmlich versnoppten Gegend zur Schule (Gehör leider selber nicht zu dieser sozialen Schicht ...) und da sind halt leider sehr viele Leute die sich wichtiger nehmen, als sie sind und denken das wäre eine persönliche Verschwörung gegen sie ...