Wischwasserbehälter Pflicht?

  • #12

    Als einziges beschäftigt sich wie gesagt der §40 StVZO mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs und Trocknungsanlagen für Scheiben.


    Abs. 3 sagt, dass dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Füherhaus nach §30a Abs.3 mit Scheiben, Scheibenwischern und Scheibenwascher ausgestattet sein müssen. Ob ein Pkw nun ein Kfz mit Führerhaus im genannten Sinne ist, geht aus den Erläuterungen leider nicht hervor. Das regelt lt. § 30a Abs. 3 StVZO die Richtlinie 2002/24/EG Art. 1. Die hab ich leider nicht zur Hand. ;)


    Werd mal den Tüv konsultieren. =)

  • #13

    Also den § 40 StVZO hat Graf Porno geschrieben glaube ich... :D
    Hab jetzt mehrere Tüv und Dekra Stationen im Kreis Lübeck angesteuert und überall das selbe Ergebnis..


    Is Pflicht, geht aus dem o.g. § hervor...
    Die waren alle der Meinung, dass sicher der ein oder andere unbemerkt durch eine HU gelangt, weil ganz ehrlich wer achtet drauf, ob Wischdüsen und Vorratsbehälter vorhanden sind....


    Damit dürfte das Thema durch sein =)

  • #14

    Weiß jemand ob man sich sowas austragen lassen kann?


    Hab erlich gesagt keine Lust auf den Behälter im Motorraum... ;)



    Sonst kommt der E halt nimmer zum TÜV und die Sache ist gegessen :D

  • #15

    Da wirst du keine chance haben, die scheinbenwaschanlage ist schon lange vorm BJ. des Kadett laut stvzo vorgeschrieben.
    Allerdings ist keine größe vorgeschrieben, du kannst dir also im prinzip auch ne Redbull Dose hinters A-Brett hängen.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #17


    Das gabs beim C-Kadett auch, dann brauchst nichts von Fremdmarken zu nutzen. :D :D

  • #19


    Da brauchst Du nicht mal soweit in der Opel-Geschichte zurückgehen.
    Der D-Kadett hatte tlw. auch noch diese Fußpumpe.
    Hab die mal im MicroFiche gefunden.
    Gab´s bei den Modell 31 und 32 (2- und 4-trge Limo mit kleiner Heckklappe) in der Standart-Ausführung.
    Hab´s live und in Farbe zwar noch nie gesehen, aber laut ET-Katalog gab´s das mal.


    Aber auch mit der Fußpumpe hat man das Problem mit dem Behälter nicht gelöst. Denn auch mit der Fußpumpe hat man immer noch den gleichen WischWasserbehälter vorn im Motorraum.


    Der D-Kadett hat den Behälter für die Heckscheibe hinten links im Seitenteil, bzw. beim Caravan hinten in der Reserveradmulde.
    Mein 86er E-Kadett hat einen Behälter vorn im Motorraum für Heck-und Frontscheibe, d.h. es läuft ein Schlauch durch die Karosse (Dachholm usw.) von vorn nach hinten und dann zur Heckscheibe (ich weiß jetzt nicht, ob das bei jedem Kadett-E so ist)
    Das ganze könnte man doch irgendwie kombinieren ???
    Also, daß man eben den Behälter hinten hat und den Schlauch, der da ja sowieso schon liegt, für die Wasserversorgung der Frontscheibe nutzt ???
    Dann hättest vorn keinen Behälter mehr, hast aber trotzdem noch Wasser für die Scheibe.

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #20

    Dass die Anlage vorgeschrieben ist, dürfte mittlerweile klar sein.



    Dafür gibt es keine Vorschrift.


    Beispielweise hatte der VW Bully (T3) nur eine kleine Füllöffnung in linken Einstieg, der Behälter war versteckt.

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